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Sendung: Guten Abend Allgäu
 
 
Die "Corona-Streifenbesatzungen" der PI Immenstadt
(Bildquelle: Polizeipräsidium Schwaben Süd/West)
 
Oberallgäu - Immenstadt
Dienstag, 14. April 2020

Immenstadt: Zwei Personen wegen Corona in Haft

Im Bereich der PI Immenstadt wurde durch einen Ermittlungsrichter am Amtsgericht Kempten der längerfristige Gewahrsam für zwei Personen angeordnet. Die Familie aus Akams (Ortsteil von Immenstadt) hatte trotz einer nachgewiesenen Coronavirusinfektion Gäste zu sich nach Hause eingeladen. Noch dazu kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung innerhalb der Familie. Die Polizei musste eingreifen und zeitnah werden zwei Familienmitglieder in Justizvollzugsanstalten gebracht, wegen ihrer Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung.

Bereits am Samstagabend wurde der Immenstädter Polizei mitgeteilt, dass im Ortsteil Akams eine Familie Gäste empfing, obwohl sie positiv auf den Coronavirus getestet wurden.
Wie die anschließende Kontrolle ergab, hielten sich auf Einladung eines 21-jährigen Mannes weitere fünf Personen im Alter zwischen 24 und 28 Jahren in dem Garten der Familie auf. Die Gäste erhielten einen Platzverweis, die Beamten nahmen zudem Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz gegen alle Beteiligten auf. In der darauffolgenden Nacht kam es dann zwischen der 55-jährigen Mutter und ihren 23- bis 27-jährigen Kindern zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung. Weil die beteiligten Personen aufgrund ihrer Infektion eine behördliche Quarantäneanordnung zu befolgen hatten, wurden sie in polizeilichen Gewahrsam genommen, um weitere Gewalttätigkeiten untereinander zu vermeiden.
Dabei kam es schließlich zu Widerständen mit Fußtritten gegen eingesetzte Polizeibeamte. Weil bei dem Gerangel teilweise die Schutzausrüstung der Polizisten, mit der sie aufgrund der bekannten Infektion bereits vor Ort erschienen waren, verrutschte, mussten für vier Beamte der Dienst beendet werden. Die Beteiligten erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Unabhängig davon bestand weiterhin eine Infektionsgefahr für Dritte. Da sich die Personen gegenüber der Polizei uneinsichtig zeigten und die Gefahr bestand, dass sie die Quarantäne-Anordnung erneut missachten, wurden sie dem Ermittlungsrichter vorgeführt.
Dieser erließ nach einer Anhörung am Montag für zwei Personen (die 55-jährige Mutter und einen 23-Jährigen) einen längerfristigen Gewahrsam bis 15.04. beziehungsweise 20.04.2020. Beide wurden in unterschiedliche Justizvollzugsanstalten eingeliefert.
Zwei weitere 25- und 27-jährige Frauen müssen ihre Quarantäne nun an unterschiedlichen Orten verbringen.


Tags:
Coronavirus Haft Festnahme Straftat


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