
Fehler nach der Geburt? - Oberlandesgericht sieht nur Teilschuld bei Krankenhausmitarbeitern
28.03.2013 - 19:28
28.03.2013 - 19:28
Das Oberlandesgericht Augsburg hat nach Komplikationen bei einer Geburt im Jahr 1984 im Krankenhaus in Immenstadt ein Urteil gesprochen. Das Kind hatte schwere Behinderungen davon gezogen.
Das Urteil war ein echter Schock für die Familie Bernert aus Immenstadt. Seit 1992 kämpft sie vor Gericht für Gerechtigkeit. Schließlich hatte das Landgericht Kempten Schadenersatz in Millionenhöhe zugeprochen, doch die Versicherungen der Verurteilten, der behandelnde Arzt, eine Hebamme und einer Krankenschwester, gingen in Revision. So musste das Oberlandesgericht Augsburg urteilen und das tat es auch - allerdings nicht wie zuvor das Landgericht. Nur zu 20 Prozent seien die Verantwortlichen Schuld an der Behinderung des Kindes. Eine Gehirnblutung habe den größten Teil ausgelöst.
Rente und Entschädigung zugesprochen: Das Oberlandesgericht sprach dem betroffenen Daniel Bernert vierteljährliche Rentenzahlungen in Höhe von 2.100 Euro zu. Außerdem eine einmalige Zahlung in Höhe von 270.000 Euro.
Mutter Claudia Bernert will jetzt eine Revision prüfen. Das Oberlandesgericht Augsburg hatte eine solche zugelassen. Dann geht es vor den Bundesgerichtshof. Sie kündigte an zu kämpfen und nicht aufzugeben.
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