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(Bildquelle: AllgäuHIT | Tanja Häuslinger)
 
Oberallgäu - Greggenhofen
Dienstag, 29. Oktober 2019

Solidarische Landwirtschaft Greggenhofen

Im Rettenbergs Vorort Greggenhofen wird im kommenden Jahr der Betrieb der solidarischen Landwirtschaft aufgenommen. Die Gründerinnen Patricia Fuchs und Sarah Weber setzen sich dabei als Gärtnerinnen ein und pflegen gesundes Gemüse groß. Finanziert werden die beiden dabei von Personen die sich diese exklusiven Nahrungsmittel sichern wollen. Alles was es noch zu wissen gibt, findet ihr im folgenden Artikel:

Unsere Motivation:

Die Vision einer zukunftsfähigen Landwirtschaft Das Ziel des Projektes ist es eine vielfältige Permakulturanlage aufzubauen und durch deren Erzeugnisse Menschen der Solidargemeinschaft mit frischem Gemüse und in naher Zukunft auch frischem Obst zu versorgen. Die solidarische Landwirtschaft ermöglicht es, fern von Preisdruck, eine wirklich nachhaltige, gesunde Landwirtschaft zu betreiben, die das anvertraute Land reich und gesund hält und Lebensmittel produziert, die nicht nur unbelastet sondern tatsächlich gesund sind. Wirklich regional und saisonal produziert. Das Land wird nachhaltig und zukunftsfähig bewirtschaftet und dieses Vorhaben soll mithilfe solidarischer Landwirtschaft auch auf gesunden wirtschaftliche Beine stehen. Es werden viele mehrjährige Gemüsepflanzen sowie Kräuter, Beerensträucher und Bäume integriert. Der angelegte Garten soll Raum bieten für gemeinsames Lernen und auch für die Verbrauchergemeinschaft ein schöner Begegnungsort sein.

Anbaumethoden: Natürliche Bodenbearbeitung per Hand:

Die Philosophie und Technik der Anbaumethode entnehmen die Gärtnerinnen den Grundsätzen der Permakultur – durch geschlossene Kreisläufe und klug konzipierte Systeme eine nachhaltige Landwirtschaft betreiben, die mit der, nicht gegen die Natur arbeitet. Wildtiere, Wildpflanzen, wir als Menschen, das Bodenleben – all das gehört genauso in die funktionierenden Systeme integriert, wie Gemüseacker und Gewächshaus. Es soll Humus aufgebaut werden, indem entnommene Nährstoffe zurückgeführt werden, der Boden durch Mulchen bedeckt gehalten wird, um die Bodenlebewesen zu nähren. Tiefe Bodenbearbeitung schließen die Gärtnerinnen aus. Es wird möglichst regionales, ausschließlich samenfestes Saatgut (also keine Hybride) verwendet, die Jungpflanzen werden größtenteils selbst vorgezogen . Um das Bodenleben – unsere Hauptquelle der Pflanzenversorgung und damit des gesunden Wachstums - so weit es geht zu schützen, wird darauf abgezielt die anfallenden Arbeiten so weit es geht per Hand zu erledigen. Der vollständige Verzicht auf alle chemischen Herbizide, Fungizide, Pestizide oder Düngemittel ist selbstverständlich.

Ernte und Art der Anteile:

Für das Wirtschaftsjahr 2020 werden ausschließlich reine Gemüseanteile vergeben. Etwaige andere Produkte, wie Beeren oder Pilze sind automatisch dabei. Falls über das Jahr tierische Produkte, wie Eier oder Honig hinzukommen sollten, können diese separat zum Herstellungspreis erworben werden. Geerntet wird von Frühjahr bis Herbst, wobei 2020 im Mai mit der ersten Ernte zu rechnen ist. Dann gibt es eine wöchentliche Ernte bis ca. Ende November. Ein längeres Erntefenster wird in der Anbauplanung angestrebt. Das heißt es wird auch Lagergemüse angebaut, welches im Herbst komplett geerntet wird und dann nach und nach verteilt. Zum Herbst hin wird der Abholort eventuell am Gemüselager sein und es gibt nur noch eine 14-tägige Abholung. Genaueres wird frühzeitig per Mail bekannt gegeben. Die Gemüseanteile sind durch die Anbau- und Flächenplanung so berechnet, dass ein Anteil näherungsweise den Wochenbedarf an Gemüse von ein bis zwei Personen deckt. Für größere Haushalte, die einen hohen Bedarf an Gemüse haben, wird empfohlen, mehrere Anteile zu zeichnen. Für kommendes Jahr planen die Gärtnerinnen die UnterstützerInnen mit Gemüse zu versorgen. Weitere Lebensmittel können in den Folgejahren hinzukommen. Kräuter und Beeren sind bereits geplant, jedoch ist die Erntemenge nicht vorhersehbar.

Finanzierung des Jahresbudgets:

Die Kosten der Landwirtschaft werden von den UnterstützerInnen der Solidarischen Landwirtschaft Greggenhofen übernommen. Die Gärtnerinnen erstellen das Jahresbudget, welches von allen Mitgliedern zusammen im Rahmen einer Bieterrunde für das folgende Geschäftsjahr vorfinanziert wird. Der Bedarf wird im Rahmen einer Bieterrunde finanziert. Das heißt jedes Mitglied gibt drei verbindliche Gebote für ihren Anteil ab. Nun werden die Gebote aufsummiert in der Hoffnung, dass der Etat gedeckt ist. Ist er durch das Erst-gebot nicht gedeckt wird das zweite beziehungsweise dritte Gebot herangezogen.

Überschüsse und Defizite:

Falls Überschüsse erwirtschaftet werden, werde diese zunächst als Puffer für das laufende Wirtschaftsjahr verwendet, um kein Defizit zu erwirtschaften. Auf der Jahresversammlung am Ende des Jahres wird gemeinsam entschieden, was mit etwaigen Defiziten oder Überschüssen geschehen soll.

Investitionskosten:

Ein Teil der Investitionssumme soll durch die Solidargemeinschaft gedeckt werden. Dazu wünschen wir Gärtnerinnen uns eine Einlage jedes/r UnterstützerIn in einer Höhe von 400€. Falls dies deine finanziellen Mittel übersteigt, kann in Absprache auch eine individuelle Lösung gefunden werden. Gerne kann auch eine Einlage getätigt werden, die höher ist als 400 €. Die Einlage besteht aus 50 € Schenkung und einem Privatdarlehen (Einlage minus 50 €). Wenn du kein Teil der Solidarischen Landwirtschaft Greggenhofen mehr sein möchtest, bekommst du den Darlehensanteil zurückerstattet, sobald die Summe durch ein neues Mitglied gedeckt ist oder spätestens nach Ablauf eines Jahres. Für die 50€ Schenkung pflanzen wir einen Baum, so hast du einen persönlichen Solawi Baum. Bitte bring die 50 € zur Gründungsversammlung mit. In beiliegendem Darlehensvertrag bitte deine Darlehenssumme eintragen und eine Fassung unterschrieben spätestens zur Jahreshauptversammlung mitbringen. Gerne können die Verträge auch im Vorfeld abgegeben werden, um die Arbeit an der Versammlung zu reduzieren.

Regelung der Mitarbeit:

Es ist niemand zur Mitarbeit verpflichtet. Die Gärtnerinnen freuen sich über jede Art von Hilfe, die aus freien Stücken und freudig angeboten wird. Es wird sowohl feste Mitarbeitstermine geben, als auch individuelle. Diese werden noch bekannt gegeben. Wir bitten zu berücksichtigen, dass eine Mitarbeit an Tagen außerhalb der entsprechenden Termine nur in Absprache möglich ist. Zudem wird es feste Anfangszeitpunkte zu jedem Termin geben. Bitte halte diese ein und melde dich wenn möglich frühzeitig zur Mitarbeit an, um eine Planbarkeit und eine effiziente Einweisung in die vorhandenen Arbeiten zu ermöglichen. Wir behalten uns vor eine Mitarbeit zu einem bestimmten Termin zu verweigern, wenn die Abmachung der Pünktlichkeit und Anmeldung nicht beachtet wird.

Auflösung des Wirtschaftsvertrags während des laufenden Jahres:

Grundsätzlich ist die Vereinbarung für ein Jahr verbindlich, kann also nicht während des laufenden Jahres gekündigt werden. Die Mitgliedschaft endet automatisch zum Ende des Wirtschaftsjahres. Wird die eigene Mitgliedschaft von einer anderen Person übernommen – ist also der monatliche Beitrag weiterhin gedeckt und der Anteil wird abgeholt, ist ein Wechsel des Vertragspartners auch während des Jahres möglich. Diese Person ist eigenständig zu finden. In Härtefällen kann die Auflösung des Vertrages auch ohne Ersatz beantragt werden. Es wird dann im Einzelfall entschieden. Diese Einzelfallentscheidungen können nicht als Präzedenzfälle herangezogen werden. Wenn entsprechende Gründe vorliegen, kann die einseitige Auflösung eines Vertrags mit einer Person von Seiten der Gesellschaft jederzeit erfolgen. Die Gesellschaft behält sich vor diese Gründe mit der Solidargemeinschaft zu teilen.

Gründungsversammlung:

Uns ist bekannt, dass die Teilnahme an der Gründungsversammlung verpflichtend ist. Ziel ist es sich als Solidargemeinschaft zu treffen und das Budget, das den Anbau für die entsprechende Periode ermöglicht, zu stemmen und die Unterstützung und Mitgliedschaft für ein Jahr zuzusichern. Ist eine Teilnahme an der Gründungsversammlung nicht möglich, muss eine Anwesende Person mit einer Vollmacht zur Unterschrift der Verträge betraut werden. Alternativ können die Verträge auch im Vorfeld der Versammlung fertig ausgefüllt und unterschrieben abgegeben werden. Bitte verabrede hierfür einen persönlichen Termin, um Unklarheiten vorzubeugen.


Tags:
Landwirtschaft Solidarisch Konzept Projekt


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