Dr. Leopold Herz unterstützt Bienen-Volksbegehren nicht
MdL Dr. Leopold Herz, Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Bayerischen Landtag und agrarpolitischer Fraktionssprecher begrüßt grundsätzlich basisdemokratische Initiativen doch er wird das Volksbegehren "Artenvielfalt und Naturschönheit „Rettet die Bienen" nicht unterstützen!
Vielmehr wurde der Umweltminister Thorsten Glauber, Freie Wähler, beauftragt, einen
entsprechenden alltagstauglichen und praxisnahen Gesetzentwurf vorzubereiten, der im Grundsatz den Zielen des Volksbegehrens entspricht, darüber hinaus aber den Umweltschutz in Bayern auf breitere Beine stellt. MdL Dr. Herz liegt der Erhalt und die Steigerung der Artenvielfalt sowie die Rettung der Bienen sehr am Herzen. Allerdings enthält der Gesetzentwurf des Volksbegehrens drastische Einschränkungen für die Bauern und zusätzliche Auflagen.
Besonders stört MdL Dr. Herz, dass die Landwirtschaft in dem ursprünglich von der ÖDP initiierten Volksbegehren nicht eingebunden wurde und als "Gegner" der Natur gesehen wird. Dabei trägt sie gerade schon viel zum Artenschutz bei. Seiner Ansicht nach zielt das Volksbegehren allein auf Veränderungen in der Landwirtschaft. MdL Dr. Herz sieht Umweltschutz, Artenvielfalt, Biodiversität ganzheitlich und als gesamtgesellschaftliche Aufgabe!
Die Initiatoren des Volksbegehrens lassen leider außer Acht, dass das Artensterben auch andere Ursachen hat, wie den Flächenverbrauch und die damit fehlende Biotopvernetzung, den Klimawandel mit seinen Ursachen wie den Co2-Ausstoß, Belastungen durch den Verkehr. Zwei Prozent der bayerischen Bevölkerung zu alleinigen Verantwortlichen des Bienenschutzes zu machen ist weder gerecht, noch zielführend. Deshalb ist es notwendig, dass nun alle Facetten des Artensterbens berücksichtigt und in das Bayerische Naturschutzgesetz eingebracht werden.
Konkrete Kritikpunkte sind für MdL Dr. Herz, dass im Volksbegehren eine feste Quote für den ökologischen Landbau festgelegt wird; bis 2025 sollen dies mindestens 20 Prozent und bis 2030 mindestens 30 Prozent sein. Er sieht in einer staatlichen Verordnung ein falsches Signal, denn es müssen dafür auch entsprechende Absatzmärkte vorhanden sein. Darüber hinaus geht ihm auch die Vorschrift zu weit, ab wann der Landwirt mähen und sein Grünland walzen darf und auch wie er mähen darf! Wenn auf 10 % der Grünlandflächen der Landesfläche Bayerns die erste Mahd nicht vor dem 15. Juni durchgeführt werden darf, dann bringt dies sicherlich strohähnliches Futter! Diese Anschauungen sind völlig an der Praxis vorbei, sagt MdL Dr. Herz. Die Umwandlung von Wiesen in Blühflächen ist sicherlich eine Möglichkeit zum Erhalt der Artenvielfalt. Allerdings sind insgesamt hierzu nicht nur die Landwirte gefordert.
Die geplanten Maßnahmen sind eine einseitige Belastung für die Landwirtschaft. MdL Dr. Herz sorgt sich, dass die Initiative, die viele Restriktionen für die Landwirtschaft enthält, dazu führen könnte, dass insbesondere kleinere landwirtschaftliche Familienbetriebe auf lange Sicht aufgeben müssen. Darüber hinaus sieht er die Rettung der Bienen bzw. der Artenvielfalt nur in einem gemeinsamen Miteinander von allen Beteiligten. MdL Dr. Herz könnte sich sogenannte „Runde Tische“ vorstellen, bei der sowohl die Landwirte wie auch die Imker gemeinsam an Lösungen arbeiten.
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