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Sendung: Der AllgäuHIT-MIX
 
 
Berge im Frühjahr
(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Oberallgäu - Balderschwang
Mittwoch, 30. November 2016

Neues zur Skischaukel am Riedberger Horn

Die Bürger der Gemeinden Obermaiselstein und Balderschwang haben in einem Ratsbegehren den geplanten Zusammenschluss ihrer Skigebiete am Riedberger Horn im Oberallgäu mit deutlicher Mehrheit befürwortet. Nun hat der Ministerrat das weitere Vorgehen beschlossen, um das Vorhaben landesplanerisch zu ermöglichen. Finanzminister Dr. Markus Söder: „Die Bürger haben demokratisch über ihre Heimat mitbestimmt und sich mit deutlicher Mehrheit für die Skigebietsverbindung ausgesprochen. Jetzt leiten wir das Verfahren zur Änderung des Alpenplans ein und schaffen damit die Grundlagen für die Umsetzung des Vorhabens.“

Durch eine Änderung des Alpenplans im Landesentwicklungsplan (LEP) soll das Vorhaben landesplanerisch möglich gemacht werden. Danach sollen die relevanten Flächen in der Zone C am Riedberger Horn der Zone B zugeordnet werden. Um den Eingriff so kleinräumig wie möglich zu gestalten, soll die Änderung auf das zwingend Erforderliche und damit auf rund 80 Hektar beschränkt werden. „Lediglich rund 0,04 Prozent der Gesamtfläche der Zone C des Alpenplans sind betroffen“, so Söder. Gleichzeitig sollen im Gebiet der begünstigten Gemeinde Balderschwang zwei naturschutzfachlich wertvolle Kompensationsgebiete am Bleicherhorn sowie am Hochschelpen mit einer Fläche von insgesamt rund 304 Hektar in die Zone C aufgenommen werden. „Im Ergebnis wollen wir die Zone C sogar um rund 224 Hektar hochwertigster Flächen erweitern – eine deutliche Verbesserung für den Naturschutz“, so der Heimatminister.

Im Rahmen der LEP-Änderung werden in einem transparenten Beteiligungsverfahren Kommunen, Verbände, Behörden und Öffentlichkeit zu Wort kommen. Auf dieser Grundlage wird eine sorgfältige Abwägung der unterschiedlichen Belange stattfinden. Im Anschluss an die Alpenplanänderung sind schließlich noch die Genehmigungsverfahren durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde durchzuführen.

 

Erfolgsbilanz bei der Regionalisierung von Studien- und Hochschulangeboten

Das Kabinett hat heute eine Erfolgsbilanz bei der Struktur- und Regionalisierungsstrategie für die bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HaW) und die technischen Hochschulen gezogen. „Damit werden weiße Flecken in der bayerischen Wissenschaftslandschaft beseitigt. Wir knüpfen das Wissenschaftsnetz über Bayern enger und eröffnen jungen Menschen mit Talenten und Engagement mehr Möglichkeiten, sich zu qualifizieren und weiterzubilden. Mit diesen Anstrengungen leisten wir einen wichtigen Beitrag für eine möglichst wohnortnahe Förderung von leistungswilligen und leistungsstarken Menschen und zugleich zur Deckung des Bedarfs an Fach- und Führungskräften von Unternehmen. Ferner stärken wir durch diese Maßnahmen die wissenschaftlich-technische Infrastruktur und fördern die Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Bayern“, betonte Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle. „Im aktuellen Wintersemester 2016/2017 nutzen bayernweit bereits 1100 Studierende Lehrveranstaltungen an den neu eingerichteten Studienstandorten – von Altötting und Abensberg bis Nördlingen und Tirschenreuth. Das ist ein großer Erfolg bayerischer Hochschul- und Wissenschaftspolitik.“

Die wissenschaftsgestützte Struktur- und Regionalisierungsstrategie umfasst folgende Elemente:

  • den landesweiten Wettbewerb „Partnerschaft Hochschule und Region“,
  • wissenschaftspolitisch begründete Priorisierungsstandorte,
  • die langfristige Erfolgsstrategie für die Technologietransferzentren sowie
  • die Stärkung der Profilbildung technisch orientierter Hochschulen für angewandte Wissenschaften als „Technische Hochschulen“.

„An vielen Orten, an denen keine Hochschule angesiedelt ist, kann Bayern auf der Basis der wissenschaftsgestützten Regionalisierungsstrategie jungen Menschen Studien- und Hochschulangebote machen“, unterstrich Minister Spaenle. Jüngste Beispiele sind z. B. Bachelorstudiengänge, die auf der Basis des landesweiten Wettbewerbs „Partnerschaft Hochschule und Region“ von einzelnen Hochschulen eingerichtet wurden:

  • Interkulturelles Management in Rothenburg ob der Tauber (HaW Ansbach),
  • Soziale Arbeit in Cham, Tirschenreuth und Abensberg (OTH Regensburg),
  • Pädagogik der Kindheit und Jugend in Mühldorf am Inn (HaW Rosenheim),
  • Systems Engineering in Nördlingen und Memmingen (HaW Augsburg, Kempten und Neu-Ulm).

Weitere Studiengänge werden in absehbarer Zukunft realisiert, etwa in Miltenberg, Hauzenberg und Straubing. „Bei unserem Vorgehen erfahren wir viel Unterstützung durch Kommunen und Unternehmen“, so Minister Spaenle.

Von den wissenschaftspolitisch begründeten Priorisierungsstandorten nannte der Minister als Beispiele:

  • das Zentrum für Energie- und Wassermanagement der HaW Hof,
  • die Forschungsstelle „Carinfotainment“ der HaW Hof und der berufsbegleitende Masterstudiengang „Zukunfts-Design“ der HaW Coburg - beide in Kronach,
  • den Interdisziplinären Bachelorstudiengang „Wirtschaftsingenieurwesen/Materialtechnologien“ an der HaW Aschaffenburg,
  • der Bachelorstudiengang „Management in der Biobranche“ der TH Nürnberg in Neumarkt in der Oberpfalz,
  • innovative Lernorte in der Oberpfalz durch die OTH Amberg-Weiden,
  • das Integrierte Studien- und Technologiezentrum „Nachhaltigkeit – Schwerpunkt Bauwesen“ der HaW Ansbach in Feuchtwangen,
  • den „European Campus Rottal-Inn“ als englischsprachiges Studienangebot der TH Deggendorf in Pfarrkirchen,
  • die Bachelorstudiengänge „Betriebswirtschaft“ und „Chemieingenieurwesen“ der HaW Rosenheim in Burghausen,
  • die berufsbegleitenden Bachelorstudiengänge „Maschinenbau“, „Betriebswirtschaft“ und „Pflege Dual“ der HaW Rosenheim in Mühldorf am Inn,
  • das Graduiertenzentrum sowie die Forschungsstelle der TH Ingolstadt zu erneuerbaren Energien/neuen Energie-Systemen in Neuburg an der Donau und
  • das Projekt „Gesundheit und Generationen“ der HaW Kempten.

Allein für den weiteren Aufbau und Ausbau von Vorhaben des Wettbewerbs „Partnerschaft Hochschule und Region“ sowie von Priorisierungsstandorten will die Staatsregierung, wenn der Landtag dem Entwurf zum Doppelhaushalt 2017/2018 zustimmt, in den nächsten beiden Jahren zusätzlich über 37 Millionen Euro investieren und weitere 120 Planstellen schaffen.

Daneben gibt es weitere Priorisierungsvorhaben, die z.B. über den Aktionsplan Demographischer Wandel oder die Ausbauplanung für die bayerischen Hochschulen finanziert werden. Darunter sind der Aufbau eines Gesundheits- und Medizintechnik-Campus Oberpfalz als Kompetenzzentrum der OTH Amberg-Weiden in Weiden, das Studienfeld „Gesundheitswissenschaften“ im Umkreis von Deggendorf oder die Weiterentwicklung des Wissenschaftszentrums Straubing. 

Anzahl der bayerischen Gesetze und Verordnungen deutlich zurückgegangen

Die Paragraphenbremse erfüllt ihre Erwartungen: Die Zahl der bayerischen Gesetze und Verordnungen ist seit 2013 nochmals um mehr als fünf Prozent zurückgegangen. Dies betonte Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber, der für den Abbau von Bürokratie zuständig ist, bei der Vorstellung einer Zwischenbilanz. „Unser Ziel, Bayerns Landesrecht zu verschlanken, verfolgen wir mit Erfolg und Nachdruck. Bayern ist heute bundesweit das Land mit den wenigsten Gesetzen. In Bayern gibt es ein Viertel weniger Gesetze und Verordnungen als im Länderdurchschnitt“, so Huber.

Als wesentliche Instrumente zum Abbau von Gesetzen und Verordnungen nannte Staatsminister Huber die Einführung einer Zentralen Normprüfstelle im Jahr 2003 und der so genannten Paragraphenbremse zu Beginn der Legislaturperiode im Jahr 2013. Durch beide Maßnahmen seien seitdem mehr als ein Drittel aller bayerischen Gesetze und Verordnungen abgeschafft worden. Huber: „Der Mut der Staatsregierung, sich freiwillig Grenzen und ambitionierte Ziele zu setzen, macht sich also bezahlt. Mit unseren Maßnahmen sorgen wir dafür, dass der klare Grundsatz gilt: Keine neue Vorschrift wird eingeführt, ohne eine bestehende dafür zu streichen. Nur das zwingend Erforderliche wird gesetzlich verankert. Gleichzeitig achten wir darauf, die Vorgaben prägnant, leicht verständlich und transparent zu halten.“ Als besonders anschauliches Beispiel führte Huber den Gesamtumfang der Gesetzblätter an: Während das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt 2006 noch 1.087 Seiten umfasste, waren es im Jahr 2015 mit 520 Seiten nur die Hälfte


Tags:
RiedbergerHorn Beschluss Sitzung Planung


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