"Grundloses Töten": PETA fordert Verbot des Memminger Fischertags
Erst vor einigen Tagen stand der Memminger Fischertag wieder groß im Interesse: Das Memminger Landgericht hatte einer Klägerin Recht gegeben, die auch bei der Traditionsveranstaltung mit fischen wollte. Sie hatte gegen den Fischertagsverein wegen Diskriminierung geklagt, da nur Männer mitmachen dürfen. Nun steht dem Memminger Fischertagsverein der nächste Prozess ins Haus: Die Tierrechtsorganisation PETA hat Strafanzeige gegen den amtierenden Fischerkönig Strafanzeige gestellt.
"Grundloses Töten im Schwäbischen Oberland" - so beginnt die Pressemeldung PETA über die Strafanzeige. Die Tierrechtsorganisation sieht sich nach dem Urteil des Memminger Landgerichts, laut dem der Fischertag nicht nur Tradition sei sondern auch Spaßfaktor, darin bestätigt, dass die Veranstaltung gegen das Tierschutzgesetz verstößt, da die Fische lediglich aus Spaß getötet würden. Deshalb fordert PETA nun ein sofortiges Verbot des Memminger Fischertags und stellt Strafanzeige gegen den amtierenden Fischerkönig Walter G sowie gegen die drei Vorsitzenden des Fischertagsvereins Memmingen.
In der Urteilsbegründung heißt es in Bezug auf die lokale Veranstaltung: „Während im Mittelalter die Reinigung des Stadtbachs den Hintergrund des Ausfischens darstellte, stehen heute der Traditionsgedanke sowie der Spaßfaktor gleichermaßen nebeneinander.“ Dr. Tanja Breining, Meeresbiologin und Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei PETA kommentiert: „Es ist ethisch inakzeptabel, das Töten von Hunderten Tieren als Spaßveranstaltung zu bewerben. Heute wissen wir, dass ein Fisch ein Jemand ist, kein Etwas. Forellen beispielsweise sind empfindungsfähige und soziale Wirbeltiere, die ebenso Angst und Schmerzen spüren wie wir Menschen.“
Beim Fischertag werden die gefangenen Forellen werden gewogen, der Fänger der schwersten Forelle wird ausgiebig gefeiert. Der amtierende „Fischerkönig“ wurde 2019 mit einer Forelle von 1840 Gramm unter großem Festgebaren gekrönt und mit Königsketten vor mehr als 2000 jubelnden Gästen geehrt. Laut Tierschutzgesetz ist die Tötung eines Wirbeltieres jedoch nur straffrei, wenn ein „vernünftiger Grund“ vorliegt, beispielsweise der spätere Verzehr. Beim Memminger Fischertag in seiner bisherigen Form standen jedoch das „Fest“ und der Wettbewerb im Vordergrund. Mittlerweile haben zudem mehrere Staatsanwaltschaften – unter anderem Münster und Würzburg – bestätigt, dass Wettangeln auch dann gegen das Gesetz verstößt, wenn die Fische verzehrt werden.
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