Urteil im "Prozess Allgäu Airport" heute erwartet
Heute wird vom Münchner Verwaltungsgericht das Urteil zum Ausbau des Allgäu Airports in Memmingen erwartet. Gemeinden, Anwohner und der BUND Naturschutz hatten gegen den Flughafenausbau geklagt.
Zu den Ausbaumaßnahmen des Flughafens zählen eine Verbreiterung der Start- und Landebahn von 30 auf 45 Metern, verlängerte Flugzeiten und eine insgesamte Anpassung an internationale Standards, durch eine Verbesserung der Technik und den Ausbau der Infrastruktur.
Lärmschutz ein großes Thema
Vor allem die Nachtfluggenehmigung sorgt bei den Anwohnern für Widerstand. Bisher durften Flugzeuge bis maximal 22 Uhr landen. Diese Zeit soll nun um eine Stunde verlängert werden; bis 23 Uhr – in Ausnahmefällen sogar bis 23:30 Uhr. Die Bürger, die mit Unterstützung der Bürgerinitiative „Bürger gegen Fluglärm“ dagegen geklagt hatten, befürchten eine steigende Lärmbelästigung und mit ihr verbundene gesundheitliche Auswirkungen. Betroffen sind hauptsächlich die Gemeinden Westerheim und Memmingerberg, die neben dem Fluglärm auch einen Wertverlust von Wohn- und Gewerbeflächen sehen. Laut Flughafenchef Ralf Schmidt sei diese Verlängerung jedoch essentiell für die Wirtschaftlichkeit des Airports, der hohe Schulden zu begleichen hat.
Klimaschutz
Der BUND Naturschutz sieht im Ausbau des Flughafens einen erheblichen Eingriff gegen den Klimaschutz. Der Allgäu Airport in Memmingen sei der Klimakiller Nr. 1 im Allgäu, doch das Luftamt Südbayern weigerte sich die Klimabelastung bei der Frage der Genehmigung für einen Ausbau zu beachten.
Ein weiteres Problem sind Altlasten, die im Boden des ehemaligen Bundeswehr Fliegerhorsts zu finden sind und die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Ungerhausen gefährden könnten. Bislang wurden noch keine Schadstoffe im Grundwasser nachgewiesen.
2,8 Millionen Besucher im Jahr 2025
Die Passagierzahl des Allgäu Airports soll deutlich steigen, wonach im Jahr 2025 bereits 2,8 Mio. Menschen den Flughafen nutzen sollen. Im Jahr 2014 waren es etwa 750.000 Reisende. In den letzten 3 Jahren sank die Zahl der Fluggäste. Auch aus diesem Grund halten die Kläger einen Ausbau für nicht gerechtfertigt und schlichtweg unnötig.
Neben staatlichen Zuschüssen in Millionenhöhe, fürchten Bürger und Gemeinden vor allem eine Verschwendung von Steuergeldern.
Zuletzt hatte der Landkreis Unterallgäu seine Beteiligung an einer Grundbesitzgesellschaft des Flughafens bekanntgegeben, die Flächen auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes Memmingerberg entwickeln und vermarkten soll.
Wie das Münchner Verwaltungsgericht zum "Prozess Allgäu Airport" entscheidet bleibt abzuwarten.
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