Ordnungsamt lehnt Antrag des FC Memmingen auf mehr Zuschauer ab
Das Ordnungsamt der Stadt Memmingen lehnt den Antrag des FC Memmingen ab, bei Regionalliga-Heimspielen 1.500 Zuschauer zuzulassen. Die Behörde beruft sich auf das Memminger Gesundheitsamt, dass eine Genehmigung „infektionsschutzrechtlich nicht vertretbar ist“.
Wörtlich heißt es „mit jeder Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist grundsätzlich eine Steigerung der Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung verbunden“. Damit drohen dem FC Memmingen in den Heimspielen am kommenden Freitag gegen den SC Eltersdorf sowie am 30. Juli im Lokalduell gegen den FV Illertissen und am 3. August gegen den FC Bayern München II Minikulissen mit nur wenigen hundert Fans.
Laut „Rahmenkonzept Sport“ der bayerischen Staatsregierung können eigentlich 1.500 Personen zu Sportveranstaltungen zugelassen werden - davon 200 auf Stehplätzen, die anderen laut Verordnung auf fest zugewiesenen Sitzplätzen. Ausnahmegenehmigungen sind laut Bayerischem Fußballverband (BFV), der die Auskunft aus dem Innenministerium erhalten hat, durch die örtlichen Behörden ausdrücklich möglich. Praktiziert wurde dies beispielsweise beim Regionalliga-Eröffnungsspiel in Aubstadt. Hier waren bei einem eigentlichen Fassungsvermögen von 3.000 insgesamt 1.000 Zuschauer zugelassen, davon 800 auf Stehplätzen. In Buchbach waren ebenfalls 1.000 und in Burghausen 1.500 Zuschauer erlaubt.
In der vierseitigen Stellungnahme an FCM-Präsident Armin Buchmann und Vereinsanwalt Philipp Hacker verweist das Ordnungsamt darauf, dass die Kontaktdatenerfassung selbst bei Stehplätzen so erfolgen muss, dass nachverfolgt werden kann, wo jemand gestanden hat. Außerdem besteht im gesamten Stehbereich auch am Platz FFP-Maskenpflicht und der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Dies war bei den am Wochenende ausgetragenen Regionalliga-Begegnungen bislang nirgends zu beobachten, offenbar sind die Vorgaben anderswo weniger stringent.
„Dies ist alles für uns nicht nachvollziehbar, völlig unbefriedigend und eine klare Benachteiligung gegenüber anderen Clubs“, so Buchmann. Der FC Memmingen will Anfang der Woche noch einmal das Gespräch mit den Behörden suchen. Sollte es in Memmingen bei der strengst möglichen Handhabe bleiben, befürchtet der Verein, dass nur die etwas über 400 Inhaber von Saisonkarten eingelassen werden können, verteilt im Sitz- und Stehplatzbereich in der 5.000 Besucher fassenden Arena. Bestenfalls könnten es vielleicht insgesamt rund 600 sein, wobei dann zusätzlich nur einige Stehplätze in den freien Verkauf gehen könnten. Bis zur Klärung können deshalb weiterhin keine Tageskarten angeboten werden.
In der behördlichen Stellungnahme heißt es ferner, dass der FCM gegen die Zuschauerbegrenzung einen Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichthof stellen könne, um prüfen zu lassen, ob dies bei der derzeitigen Infektionslage grundsätzlich noch verhältnismäßig sei. „Rein vorsorglich“ wird zudem darauf hingewiesen, dass ein Verstoß des Vereins gegen die Zuschauerbegrenzung mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann.
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