Memmingen: 53-Jähriger verletzt Nachbarin mit Messer im Gesicht
Ein 53-jähriger Mann hat im Zustand starker Alkoholisierung eine Nachbarin mit einem Messer im Gesicht verletzt und andere Nachbarn damit bedroht. Polizeibeamte konnten den Täter überwältigen. Wegen seinen Handlungen sitzt er nun in Untersuchungshaft.
Der in einem Wohnblock in der Rügenstraße lebende 53-jährige Mann hatte am vergangenen Samstagabend nach derzeitigem Kenntnisstand vor dem Anwesen Nachbarn angesprochen, wobei auch verbale Beleidigungen fielen. Im weiteren Verlauf begann der Mann zu schreien und hielt hierbei ein Messer in der Hand. Damit ging er auf einen Jugendlichen und mehrere Kinder zu.
Nachdem der Mann sich nicht beruhigen ließ, alarmierte ein Anwohner die Polizei. Bis zu deren Eintreffen hatte der Täter der 85-jährigen Nachbarin mit dem Messer eine Schnittwunde im Gesicht zugefügt und konnte von seiner Nichte mit großer Mühe von weiteren Handlungen abgehalten werden.
Der Mann ignorierte auch die mehrfache Aufforderung der eingetroffenen Beamten, das Messer fallen zu lassen. Vielmehr ging er damit auf die Beamten zu und führte Stichbewegungen aus. Das von ihnen eingesetzte Pfefferspray zeigte keine Wirkung, weswegen zunächst verbal weitere Zwangsmittel angedroht wurden. Erst nach Abgabe eines Warnschusses senkrecht in die Luft zeigte sich der Täter kurzzeitig irritiert, was den insgesamt sechs Beamten eine Gelegenheit zum Zugriff, zur Entwaffnung und zur Fesselung ermöglichte. Hierbei leistete er erheblichen Widerstand und zog sich eine Handgelenksfraktur zu. Ein Beamter wurde bei dem Einsatz leicht verletzt. Der Täter, der Beamte und die 85-jährige Nachbarin mussten vom Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht werden. Die Seniorin und der Beamte konnten die Klinik zwischenzeitlich wieder verlassen.
Der beim Täter durchgeführte Alkomatentest ergab einen Wert von über 3,3 Promille. Er wurde gestern auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Memmingen dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Memmingen vorgeführt. Dieser erließ einen Untersuchungshaftbefehl wegen Fluchtgefahr gegen ihn, dem wegen einer früheren Verurteilung der Konsum von Alkohol gerichtlich verboten war.


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