Kleinkind durch Vater lebensbedrohlich verletzt
Am Dienstag, den 08.09.2020 um 08:30 Uhr beginnt im Sitzungssaal 132 des Landgerichts Memmingen vor der großen Strafkammer der Prozess gegen Robert Rainer H. Dem 24 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen wird vorgeworfen, seinen Sohn schwer verletzt zu haben. Er befindet sich deswegen in Untersuchungshaft.
Der Angeklagte und die Zeugin Jennifer P. sind die Eltern eines gemeinsamen, im August 2019 geborenen Sohnes. Der Angeklagte und die Mutter des Kindes lebten getrennt. Der Angeklagte hat ein Umgangsrecht. In Ausübung dieses Umgangsrechts holte er am 11.01.2020 gegen Mittag den gemeinsamen Sohn bei der Mutter ab und brachte ihn in eine von ihm und seiner Mutter bewohnte Wohnung in Memmingerberg. Dort sollte das Kind den Tag mit dem Angeklagten verbringen und erstmals bei ihm übernachten. Im Verlauf des Tages war das Kind unruhig, weinte und schrie oft. Gegen 22.00 Uhr schlief es in einem Stubenwagen im Zimmer des Angeklagten ein und wachte erst gegen 04.00 Uhr wieder auf. Es wurde erneut unruhig, ließ sich letztendlich nicht mehr beruhigen und schrie. Der Angeklagte, der übermüdet war, schlafen wollte und das Geschrei des Kindes nicht mehr ertragen konnte, soll es dann mit beiden Händen gepackt und heftig geschüttelt haben um es auf diese Weise ruhig zu stellen. Darüber hinaus soll er das Kind mehrfach mit der Faust gegen den Kopf und den Oberkörper geschlagen und es mit beiden Händen am Hals gewürgt haben, um es ruhig zu stellen. Hierbei soll er es für möglich gehalten haben, dass der 4 ½ Monate alte Säugling lebensgefährlich verletzt wird und verstirbt. Das Kind erlitt aufgrund der Handlungen des Angeklagten einen Schädelbruch, eine Unterblutung unter die harte Hirnhaut und zahlreiche Hämatome im Kopfbereich, im Gesicht am Übergang zum Hals, am Rumpf sowie an den Extremitäten.
Trotz dieser Verletzungen soll der Angeklagte das Kind zu sich ins Bett gelegt haben und weitergeschlafen haben. Als seine Mutter das Kind gegen 07.30 Uhr mit blau verfärbtem Kopf entdeckte, fuhr er es zusammen mit seiner Mutter und der von ihm verständigten Mutter des Kindes in das Klinikum Kempten, wo es sofort auf die Kinderintensivstation verlegt wurde.
Dem in Teilen geständigen Angeklagten wird deswegen gefährliche Körperverletzung mit Misshandlung von Schutzbefohlenen und Aussetzung vorgeworfen. Das Gesetz sieht dafür einen Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor.
Zu Gunsten des Angeklagten wurde, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, von keinem versuchten Tötungsdelikt ausgegangen, da er sich (nicht widerlegbar) durch das Verbringen des Kindes ins Krankenhaus freiwillig und ernsthaft bemühte, das mögliche Versterben des Kindes zu verhindern.
Für das Verfahren, zu dem über 20 Zeugen und mehrere Sachverständige geladen sind, sind im Moment Fortsetzungstermine am 09.09.2020 um 13.00 Uhr, sowie am 11.09., 14.09. und 17.09.2020 jeweils um 08.30 Uhr, jeweils in Sitzungssaal 132, vorgesehen.
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