Grenzkontrollen am Flughafen offenbaren illegale Aufenthalte
Gleich zweimal innerhalb kürzester Zeit stellten Beamte der Grenzkontrollgruppe Memmingen am Flughafen Allgäu Airport illegale Aufenthalte in der Bundesrepublik Deutschland fest.
Zunächst legte ein mazedonischer Staatsbürger bei der Ausreisekontrolle am Memminger Flughafen dem kontrollierenden Beamten seinen Ausweis vor. Bei genauer Überprüfung stellte sich schnell heraus, dass der Mann bereits im Mai 2021 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und seit dem diese nicht mehr verlassen hatte. Da er weder über ein Visum noch über eine Aufenthaltsgestattung verfügte, galt er als Tourist. Somit durfte er nur für 90 Tage in Deutschland verweilen. Diese Frist war am Tag der Kontrolle bereits überschritten.
Kurz darauf erschien ein weiterer mazedonischer Staatsangehöriger. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass sein Aufenthaltstitel für Deutschland seit längerem abgelaufen und somit ungültig war. Gegen beide Personen eröffneten die Beamten ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts.
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