Falsche Polizeibeamte ergaunern 30.000 Euro
Am Dienstagabend, den 31.03.2020, wurde eine 60-jährige Dame Opfer einer Betrugsmasche durch falsche Polizeibeamte. Das Phänomen der „Falschen Polizeibeamten“ beschäftigt die Polizei nach wie vor in erheblichem Maße, speziell auch in Zeiten des Corona-Virus kommt es immer wieder zu Anrufen durch vermeintliche Polizeibeamte. Im Jahr 2019 verzeichneten die Dienststellen im Bereich der Stadt Memmingen und des Landkreises Unterallgäu insgesamt 312 Anrufe, von denen zwei erfolgreich verliefen und die Täter mehr als 30.000 Euro erbeuteten.
In den ersten drei Monaten des Jahres 2020 kam es bereits zu mehr als fünfzig angezeigten Anrufen - davon alleine 27 im März; der nachstehende Fall ist der erste im laufenden Jahr, der für die Täter erfolgreich verlief. Ein Abebben des Phänomens ist daher auch 2020 leider nicht zu erwarten.
Die Täter hatten sich im aktuellen Fall der Frau gegenüber am Telefon als Polizeibeamte und Staatsanwälte ausgegeben, die wegen angeblichen Einbrüchen in der Nachbarschaft nun das Geld der Geschädigten sichern müssten.
In mehreren Telefonaten überzeugten sie die alleinlebende Frau, ihr erspartes Geld von der Bank abzuheben und zur Abholung durch die Polizei vor der Haustüre bereitzulegen.
Den Betrügern gelang es schließlich das Geld, eine niedrige fünfstellige Summe, unerkannt an sich zu nehmen und zu verschwinden. Im weiteren Verlauf nahmen die Täter erneut Kontakt mit der 60-jährigen auf und forderten sie auf, weiteres Geld zu besorgen.
Nachdem der Geschädigten nun die Betrugsmasche aufgefallen war und sie daher eine weitere Herausgabe verweigerte, wurde sie von den Tätern massiv bedroht und eingeschüchtert.
Trotzdem wandte sie sich an die Polizei und erstattete Anzeige, die Kriminalpolizei Memmingen hat die Ermittlungen übernommen.
Zeugen, welchen am Dienstagabend im Bereich Kalker Feld eine männliche Person im Alter von 20–30 Jahren mit schwarzem Kapuzenpullover aufgefallen ist, werden gebeten,
sich mit der Polizei Memmingen unter Telefon 08331/100-0 in Verbindung zu setzen.
Die Polizei rät zu folgenden Verhaltenshinweisen:
• Geben Sie am Telefon nie Auskunft über Vermögensverhältnisse; Behörden fordern Sie nicht zur Herausgabe von Bargeld auf.
• Sie erhalten keine Anrufe von der Notrufnummer 110.
• Legen Sie auf und rufen Sie bei dem geringsten Zweifel den Polizeinotruf 110.
• Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und lassen Sie keine unbekannten Personen in Ihre Wohnung.
• Bitte sprechen Sie auch mit Verwandten, Bekannten und Ihren Nachbarn über das Phänomen!
(KPI Memmingen)


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