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(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Memmingen
Donnerstag, 18. Juni 2020

Ergebnisse der Finanz-und Hauptausschusssitzung

Der Finanz- und Hauptausschuss der Stadt Memmingen hat getagt. Themen dabei waren die Anpassung der Essenspreise in den Kindertageseinrichtungen, die Angemessenheitsgrenze für Bruttokaltmiete von Leistungsempfängern, die Jahresrechnung 2018 und eine Diskussion über die Aufnahme eines Darlehens.

Einmal zusammengefasst findet ihr hier die kompletten Ergebenisse der Sitzung:

 

Anpassung der Essenspreise in Kindertageseinrichtungen

Mit dem neuen Kindergartenjahr erhöhen sich die Preise für das Mittagessen in den städtischen Kindertageseinrichtungen. Für Kleinkinder unter drei Jahren kostet ein Mittagessen zukünftig 3,05 Euro (bisher 2,80 Euro), für Kindergartenkinder ab dem 3. Geburtstag 3,30 Euro (bisher 3,05 Euro) und für Schulkinder 4,25 Euro (bisher 3,90 Euro). Dies hat der Finanz- und Hauptausschuss einstimmig beschlossen. Die Preise für das Mittagessen werden turnusgemäß alle zwei Jahre an die Ausgaben angepasst.

Rund 152.000 Essen wurden in den städtischen Kindertageseinrichtungen im vergangenen Jahr ausgegeben, informierte Jörg Haldenmayr, Referatsleiter Jugend und Soziales. Eltern und Sorgeberechtigte haben dafür rund 499.000 Euro bezahlt. Demgegenüber standen Kosten in Höhe von rund 543.000 Euro für Speisen, Lieferung, Reinigung, Ersatz von Geschirr und Bauunterhalt der KiTa-Küchen. Mit der Anpassung der Essenspreise gelte es, eine durchschnittliche Teuerung von neun Prozent abzudecken, so Haldenmayr. Gekocht wird das Essen in der Küche des Bürgerstifts.

Das Speisenangebot entspreche dem Leitbild Ernährung für die Memminger KiTas, erläuterte der Referatsleiter. Unter kita.memmingen/paedagogik/ernaehrung ist das Leitbild auf der Homepage der städtischen KiTas nachzulesen. Auf einen ganzen Monat (20 Tage) umgerechnet betragen die Essenpreise ab 1. September 61 Euro (unter drei Jahren), 66 Euro (ab dem dritten Geburtstag) und 85 Euro (Schulkinder).

 

Erhöhung der Angemessenheitsgrenze für Bruttokaltmiete von Leistungsempfängern

Alle zwei Jahre werden auch die für Hartz-IV- bzw. Sozialhilfeempfänger zu übernehmenden angemessenen Kosten der Unterkunft angepasst. Diese Ausgaben werden ergänzend zu den laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt gewährt. Durch die Firma Analyse & Konzepte, Beratungsgesellschaft für Wohnen, Immobilien, Stadtentwicklung mbH (Hamburg) wurden zur detaillierten Mietwerterhebung zunächst die die Bestands- und Neuvertragsmieten bei den örtlichen Wohnungsunternehmen und bei rund 1500 privaten Vermietern erfragt; zudem wurden Angebotsmieten in Inseraten, veröffentlichten Mietwohnungsangeboten, in Immobilienbörsen und Internetportalen erhoben. Hierdurch konnten rund 38 Prozent des relevanten Mietwohnungsbestands konkret einbezogen werden. Auf dieser Datenbasis analysierte die auf derartige schlüssige Konzepte spezialisierte, bundesweit tätige Firma die aktuellen Verhältnisse des Memminger Wohnungsmarkts und errechnete auf dieser Basis unter Einbeziehung der rechtlichen Vorgaben und höchstrichterlichen Rechtsprechung die nunmehr beschlossenen Angemessenheitsgrenzen.

Zunächst wurde das Konzept auf der jüngsten Sitzung des Sozialausschusses im Detail von Sozialamtsleiterin Mara Leising vorgestellt und ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss gefasst. Der Finanz- und Hauptausschuss beschloss nach erneuter Befassung einstimmig, die aktuellen geltenden Angemessenheitsgrenzen entsprechend anzuheben.

Zum 1. Juli 2020 gelten folgende Angemessenheitsgrenzen: Die Bruttokaltmiete für einen Einpersonenhaushalt kann 366 Euro betragen (bisher 323 Euro). 2-Personen-Haushalt: 431 Euro (bisher 416 Euro); 3-Personen-Haushalt: 536 Euro (bisher 502 Euro); 4-Personen-Haushalt: 620 Euro (bisher 570 Euro); 5-Personen-Haushalt: 809 Euro (bisher 765 Euro); für jede weitere Person sind 116,00 Euro hinzuzuaddieren (bisher 110 Euro). Bruttokaltmieten innerhalb der Grenzen werden ungeprüft übernommen. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann die Grenze im Einzelfall erhöht werden, betonte Jörg Haldenmayr, Referatsleiter Jugend und Soziales.

Für den städtischen Haushalt bedeutet die Erhöhung der Angemessenheitsgrenze jährliche Mehrkosten von rund 30.000 Euro, informierte Haldenmayr

 

Darlehensaufnahme für die Stadt Memmingen

Für die Innensanierung des Bernhard-Strigel-Gymnasiums im Bauteil D, einem Anbau von 1999, nimmt die Stadt einen Kredit bei der BayernLabo in Höhe von 2,6 Millionen Euro auf. Dies hat der Finanz- und Hauptausschuss einstimmig beschlossen. Es ist ein zinsgünstiges Darlehen im Rahmen des Kreditprogramms „Investkredit Kommunal Bayern“. Der Zinssatz wird erst bei der Auszahlung des Darlehens festgelegt und für zehn Jahre festgeschrieben. Es hat eine Laufzeit von 20 Jahren.

 

Jahresrechnung 2018 Stadt und Unterhospitalstiftung

Einstimmig genehmigte der Finanz- und Hauptausschuss über- und außerplanmäßige Ausgaben des städtischen Haushalts und des Haushalts der Unterhospitalstiftung im Rechnungsjahr 2018 in Höhe von insgesamt rund 1,7 Millionen Euro. Die Gründe für die Veränderungen waren unterschiedlich. Beispielsweise sorgten geringere Einnahmen bei den Erschließungs- und Ausbaubeiträgen für Ausfälle in Höhe von rund 376.000 Euro. Denn aufgrund einer veränderten Rechtslage im Erschließungsbeitragsrecht konnten keine so genannten Altanlagen abgerechnet und keine Ausbaubeiträge erhoben werden.

 


Tags:
Sitzung Ergebnisse Finanzen Darlehen


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