Drogenhandel: Memminger Kripo ermittelt gegen fünf Jugendliche
Fünf Jugendliche stehen nach Ermittlungen der Memminger Kripo im Verdacht, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Zudem sollen sie im Besitz von zwei scharfen Schusswaffen gewesen sein. Zwei Jugendliche sind in ein Gefängnis gebracht worden.
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Memminger Kriminalpolizei wegen des Verdachts des Rauschgifthandels nahmen die Ermittler vergangene Woche einen 21-jährigen polizeibekannten Mann vorläufig fest. Die Beamten brachten ihn nach Erlass eines Haftbefehls in eine bayerische Justizvollzugsanstalt. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen in dem Fall wurde bekannt, dass fünf Jugendliche im Alter zwischen 15 und 17 Jahren, welche ebenfalls im Verdacht stehen, mit Marihuana in nicht geringer Menge Handel zu treiben, im Besitz von zwei scharfen Schusswaffen sein sollen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurden durch die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Memmingen Durchsuchungsbeschlüsse und Untersuchungshaftbefehle wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gegen diese fünf Jugendlichen erlassen. Diese Haftbefehle vollzog die Kripo Memmingen heute Vormittag unter anderem durch Spezialkräfte des Polizeipräsidiums München. Personen wurden hierbei nicht verletzt.
Im Rahmen der Wohnungsdurchsuchungen stellten Kriminalbeamte in einem Durchsuchungsobjekt einen großkalibrigen Revolver sicher. Dieser war im legalen Eigentum eines näheren Bekannten aus dem Umfeld eines der Tatverdächtigen. Eine zweite im Fokus stehende scharfe Kurzwaffe, auf welche die Jugendlichen nachweislich ebenfalls Zugriff hatten, fanden die Beamten bislang nicht.
Zwei 15- und 17-jährige Jugendliche wurden nach Eröffnung der Haftbefehle in verschiedene bayerische Justizvollzugsanstalten eingeliefert, bei drei weiteren 15-jährigen Jugendlichen wurde der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Gegen den Eigentümer des Revolvers leiteten die Beamten ein separates Ermittlungsverfahren wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz ein. Im Wohnanwesen des 66-jährigen Jägers fanden die Ermittler neben dem Revolver eine Vielzahl weiterer legaler, jedoch ungesichert aufbewahrter Schusswaffen und dazugehörige Munition. Ein Mitarbeiter der Waffenbehörde war zur Prüfung der Zuverlässigkeit vor Ort und stellte alle Waffen vorläufig sicher.
Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen dauern weiter an.
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