Anklage gegen drei weitere Landwirte aus Bad Grönenbach
Die Staatsanwaltschaft Memmingen hat Anklage gegen einen 66-jährigen, einen 37-jährigen und einen 35- jährigen Landwirt aus Bad Grönenbach zum Landgericht Memmingen erhoben. Ihnen werden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen. Im Dezember 2021 war vor dem Landgericht Kempten das Urteil gegen eine Landwirtsfamilie aus Dietmannsried gefallen, ihnen waren ähnliche Verstöße vorgeworfen worden.
Die erhobene Anklage geht dabei von folgendem Tatverdacht aus: Die drei Landwirte, bei denen es sich um einen Vater und dessen zwei Söhne handelt, unterhielten im Jahr 2019 einen Milchviehbetrieb, dessen Haupt-Hofstelle sich im Landkreis Unterallgäu befindet. Sie sollen dabei im relevanten Tatzeitraum im Juli 2019 im Hinblick auf 32 Rinder durch Unterlassen gegen § 17 Tierschutzgesetz verstoßen haben, wobei den Angeschuldigten im Wesentlichen zur Last liegt, nicht dafür gesorgt zu haben, dass erkrankten Tieren die erforderliche tierärztliche Behandlung zukam.
Nach § 17 Tierschutzgesetz macht sich strafbar, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Das Gesetz sieht dabei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren vor. Die umfangreichen und aufwändigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Memmingen zum „Bad Grönenbacher Tierschutzskandal“ sind mit dieser Anklageerhebung zu einem vorläufigen Ende gekommen.
Für die Ermittlungen in dem Gesamtkomplex wurde eine kriminalpolizeiliche Sonderkommission mit der Bezeichnung „Fundus“ eingerichtet. Diese bestand in der Hochphase der Ermittlungen aus 27 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Im Rahmen der Ermittlungen, die letztlich zur Anklageerhebung gegen die drei Angeschuldigten führten, wurden im August 2019 Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen. Hierbei konnte umfangreiches Beweismaterial sichergestellt werden. Überdies wurde zur Feststellung der Auswirkungen der den Angeschuldigten zur Last liegenden Handlungen auf die verfahrensgegenständlichen 32 Rinder pro Tier jeweils ein Sachverständigengutachten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eingeholt.
Diese Ermittlungsergebnisse, einschließlich der 32 Sachverständigengutachten, wurden schließlich durch die Staatsanwaltschaft sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht umfassend gewürdigt. Das Landgericht Memmingen hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung zu entscheiden. Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung für sämtliche Angeschuldigte die Unschuldsvermutung gilt.


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