Zwangsverwaltung von großem Loch rechtmäßig
Die von der Stadt Kempten beantragte und vom Amtsgericht Kempten angeordnete Zwangsverwaltung des Grundstücks der Ritter & Kyburz GbR, das sog. „Große Loch“, ist rechtmäßig. Das hat das Landgericht Kempten in einem Beschluss festgestellt.
Damit sind die gerichtlichen Schritte der Ritter & Kyburz GbR gegen die Zwangsverwaltung auch in der zweiten Instanz gescheitert.
„Voraussetzung für eine Aufhebung der Zwangsverwaltung ist nicht nur die Zahlung auf die antragsbegründenden Forderungen, sondern eben auch die vollständige Zahlung des geleisteten Kostenvorschusses in Höhe von gegenwärtig 390.000 €, wie das Landgericht Kempten nunmehr festgestellt hat. Damit wurde unsere Rechtsauffassung bestätigt“, sagt Baureferentin Monika Beltinger. Und weiter:
„Zwangsverwalter Thomas Feß verwendet diesen Kostenvorschuss für notwendige Sicherungsmaßnahmen. Derzeit untersucht er die Details eines Weiterbaus der Tiefgarage. Dies ist notwendig, da der Verbau bis Frühsommer 2015 endgültig entlastet sein muss.“ Die „antragsbegründenden Forderungen“ belaufen sich auf rd. 60 000 Euro, teilte die Stadt gegenüber Radio AllgäuHIT mit.
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