Stadt Kempten gewährt keine Fristverlängerung
Am 04.06.2013 hatte die Bauherrin eine Stellungnahme eines Sachverständigen zur Standsicherheit des Baugrubenverbaus und Wiederherstellung der Arbeitssicherheit in der Baugrube vorgelegt. Anstelle eine darauf aufbauende, schriftliche Bestätigung einer Auftragserteilung an eine geeignete Firma zur Umsetzung der Maßnahmen bis zum 06.06.2013 nachzuweisen, beantragte der Bauherr am vergangenen Freitag eine Fristverlängerung bis zum 13.06.2013.
Laut übereinstimmender Stellungnahme aller beteiligter Sachverständiger kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein statischer Nachweis des Baugrubenverbaus geführt werden: Aus fachlicher Sicht besteht damit ein erhebliches Sicherheitsrisiko bezüglich der Standsicherheit. Daher muss nun umgehend die Arbeitssicherheit in der Baugrube als erste Voraussetzung für weitere Sicherungsmaßnahmen hergestellt werden. Eine Firstverlängerung kann unter diesen Umständen nicht akzeptiert werden.
Die Erfahrung, dass der Bauherr seit Sommer 2012 trotz konkreter technischer Vorgaben keine der bisher schon notwendigen Maßnahmen umgesetzt hat, erlaubt angesichts der aktuellen Sicherheitslage und Verkehrsbeeinträchtigung im öffentlichen Raum ebenfalls keinen weiteren Zeitverzug.
Daher hat die Stadt Kempten (Allgäu) nun das Ingenieurbüro ISP Scholz Beratende Ingenieure AG München, beauftragt, die vom Ingenieurbüro Boley Geotechnik, München am 04.06.2013 skizzierten Maßnahmen planerisch zu konkretisieren und soweit zu präzisieren, dass eine Firma mit den Ausführungen beauftragt werden kann.
Diese Beauftragung des Ingenieurbüros ISP Scholz Beratende Ingenieure AG erfolgt als Ersatzvornahme durch die Stadt Kempten (Allgäu), da der Bauherr die notwendigen Schritte weder rechtzeitig eingeleitet noch nachgewiesen hat. Die anfallenden Kosten werden der Bauherrin Ritter&Kyburz GbR in Rechnung gestellt. Unabhängig davon steht die Bauherrschaft weiterhin in der Verantwortung für die Standsicherheit der Baugrube.
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