Mann zerrt Klimaaktivisten in Kempten von der Straße
Vergangenen Freitag haben sich wieder Klimaaktivisten auf die B12 in Kempten geklebt. Dieses Mal allerdings hat ein Außenstehender angegriffen und eine Aktivistin von der Straße gezerrt. Ob man das so einfach darf, darüber hat AllgäuHIT mit Polizeisprecher Holger Stabik gesprochen.
Als sich am vergangenen Freitag gegen 16:30 Uhr wieder Klimaaktivisten auf die B12 in Kempten Hähe Mc Donalds geklebt haben, hat ein Mann eingegriffen. Laut aktuellen Ermittlungen der Polizei saßen die Demonstranten zwar bereits auf der Straße, hatten sich aber noch nicht festgeklebt. Ein Unbeteiligter oder auch ein Betroffener, der dadurch im Straßenverkehr gestoppt wurde, lief wohl auf die Fahrbahn und zerrte eine der Frauen von der Straße. Die anderen Aktivisten wurden später von der Polizei von der Fahrbahn gebracht.
Was droht nun dem Von-der-Straße-Zerrer? "Ein solches Verhalten ist definitiv nicht das, was wir als Polizei empfehlen", sagt Polizeisprecher Holger Stabik. Hier stellt sich die Frage, ob das Verhalten unter Umständen durch eine Notwehr gerechtfertigt ist, also ob derjenige, der im Stau steht, tatsächlich sich selbst helfen darf, um die Fahrbahn wieder frei zu bekommen. "Hier streiten sich jedoch noch die Juristen, deshalb können wir darauf keine definitive Aussage geben", so der Polizeisprecher weiter. Der Mann müsse auf jeden Fall mit einer Anzeige rechnen, ob diese dann fallen gelassen werde, lasse sich aktuell noch nicht sagen.
Tatsächlich ist Notwehr als Mittel gedacht, dass ich mich gegen einen Angriff verteidige. Die Notwehr erlaubt, sich gegen Gleiches mit Gleichem zu wehren. Sprich wenn ich geschlagen werde darf ich mich durch zurückschlagen wehren. Die Notwehr erlaubt auch eine gewisse Steigerung meiner Taten, um mir einen Angreifer vom Leibe zu halten. Also wenn beispielsweise eine Frau im Wald von einem Mann angegangen wird darf sie sich durch den Einsatz von Pfefferspray davor schützen, zum Opfer zu werden.
Zwar stellt die Straßenblockade keinen direkten körperlichen Angriff dar, erläutert Stabik, dieser müsse aber auch gar nicht vorhanden sein. Sondern es reiche aus, dass man das Opfer einer Straftat werden kann. In diesem Fall wäre die Straftat eine Nötigung.
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