Allgäuer Bundestagsabgeordneter zum Krankenhausstrukturgesetz
Der Deutsche Bundestag hat in der heutigen Sitzung die Änderungen zum Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) beschlossen. Damit stehen den Krankenhäusern in den kommenden fünf Jahren insgesamt rd. 9,5 Mrd. Euro an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung.
[WWERBUNG]
Allgäuer Kliniken hatten in der Vergangenheit massive Kritik an der geplanten Krankenhausreform des Bundes geäußert. Vor allem wurde befürchtet, dass sich die Reform negativ auf die finanzielle Situation der Häuser auswirken würde. „Die Krankenhäuser können nun aufatmen“, so der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Gerd Müller (CSU).
Ziel des Gesetzes ist eine qualitativ bessere Versorgung. Diese soll neben den finanziellen Verbesserungen vor allem durch strukturelle Veränderungen erreicht werden. Zusätzliche 800 Millionen Euro pro Jahr sollen ab 2017 in die Finanzierung des Pflegepersonals und die Notfallversorgung investiert werden. So sollen insbesondere Förderprogramme für zusätzliche Pflege- und Hygienefachkräfte und ein anteiliger Tariflohnausgleich die Finanzierung des Krankenhauspersonals verbessern. „Das ist eine sehr gute Nachricht für unsere Krankenhäuser im Allgäu und die Patienten“, so der heimische Abgeordnete Dr. Gerd Müller.


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