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Symbolbild
(Bildquelle: Pixabay)
 
Kempten
Mittwoch, 24. Mai 2023

Geflügelpest nun in Kempten und Oberallgäu festgestellt

Am 3. Mai 2023 wurden vier verendete Lachmöwen aus der Wildvogelkolonie am Schwabelsberger Weiher eingesammelt und aufgrund des Verdachts auf Geflügelpest zur Untersuchung an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) geschickt. Dieser Verdacht wurde durch das Untersuchungsergebnis des LGL bestätigt. Am Sonntag, den 21. Mai 2023 wurden zudem im Kemptener Stadtpark mehrere verendete Krähen und ein Spatz entdeckt, die ebenfalls zur weiteren Untersuchung an das LGL übergeben wurden.

Nach derzeitigen Erkenntnissen wurden im Oberallgäu und den angrenzenden Landkreisen ausschließlich verendete Wildvögel gefunden, die an der Geflügelpest gestorben sind. Laut der jüngsten Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts hat sich die Vogelpest in ganz Mitteldeutschland unter den Wildvögeln verbreitet und manifestiert sich nun dauerhaft, wobei sie während der Vogelzüge im Herbst und Frühling zusätzlich verstärkt wird.

Aus diesem Grund ist es von größter Bedeutung, Geflügelbestände in privater oder gewerblicher Haltung bestmöglich vor einer Ansteckung zu schützen, um wirtschaftliche Schäden zu vermeiden. Die Einhaltung der Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen, die mit einer Allgemeinverfügung vom 24. November 2022 angeordnet und bekanntgegeben wurden, ist entscheidend für den Schutz von Haus- und Nutzgeflügel vor einer Einschleppung des Vogelpestvirus. Dies gilt insbesondere für Geflügelhaltungen mit Auslauf und Freilandhaltungen, bei denen direkter Kontakt zwischen Haustieren und Wildvögeln möglich ist.

Falls vermehrt Wildvogelkadaver entdeckt werden, bitten die zuständige Veterinärbehörde im Landratsamt Oberallgäu, das Rechts- und Standesamt der Stadt Kempten oder im Notfall die örtliche Polizei umgehend zu informieren. Die Tierkadaver werden vom Veterinäramt fachgerecht eingesammelt und abtransportiert. Es ist wichtig, dass Sie die Kadaver nicht eigenständig entsorgen und direkten Kontakt mit den verendeten Vögeln vermeiden. Durch eine schnelle Entfernung der toten Tiere kann das Ansteckungsrisiko für andere Wildvögel verringert werden.

Um eine umfassende Seuchenprävention zu gewährleisten, wird dringend darum gebeten, die erlassenen erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten und einzuhalten. Im Folgenden werden die Maßnahmen aufgeführt, auf die an dieser Stelle hingewiesen wird:

Halter von Geflügel und/oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in der kreisfreien Stadt Kempten (Allgäu) mit bis zu 1.000 Tieren müssen sicherstellen, dass:

a. die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder Standorten der Tiere vor unbefugtem Zutritt oder Befahren geschützt sind, betriebsfremde Personen den Stall oder den Standort der Tiere nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten und diese nach Verlassen des Stalls oder Standorts der Tiere unverzüglich ablegen;

b. Schutzkleidung nach Gebrauch sofort gereinigt und desinfiziert und Einwegschutzkleidung nach Gebrauch umgehend unschädlich beseitigt wird;

c. nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln die verwendeten Gerätschaften und der Verladeplatz gereinigt und desinfiziert werden und nach jeder Ausstallung die freigewordenen Ställe einschließlich aller Einrichtungen und Gegenstände gereinigt und desinfiziert werden;

d. betriebseigene Fahrzeuge unmittelbar nach Abschluss eines Transports der Tiere auf einem befestigten Platz gereinigt und desinfiziert werden, auch wenn dies von den geltenden Vorschriften der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) abweicht;

e. Fahrzeuge, Maschinen und andere Gerätschaften, die in der Haltung von Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln verwendet und entweder in mehreren Ställen oder von mehreren Betrieben gemeinsam genutzt werden, vor der Verwendung in einem anderen Stall oder in dem Fall von gemeinsamer Nutzung vor der Übergabe gereinigt und desinfiziert werden;

f. eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung durchgeführt und darüber Aufzeichnungen geführt werden;

g. der Raum, Behälter oder sonstige Einrichtungen zur Aufbewahrung von verendeten Tieren nach jeder Abholung und mindestens einmal im Monat gereinigt und desinfiziert werden;

h. eine betriebsbereite Einrichtung zum Händewaschen sowie eine Einrichtung zum Wechseln und Ablegen der Kleidung und zur Desinfektion der Schuhe vorhanden sind.

Ausstellungen, Märkte, Schauen und ähnliche Veranstaltungen, bei denen Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel (ausgenommen Tauben) verkauft, gehandelt oder ausgestellt werden, sind in der kreisfreien Stadt Kempten (Allgäu) untersagt.

Es gilt ein allgemeines Fütterungsverbot für Wildvögel im gesamten Gebiet der kreisfreien Stadt Kempten (Allgäu), einschließlich Hühnervögel, Enten, Gänse, Schwäne, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige und Schreitvögel. Auch das bestehende städtische Taubenfütterungsverbot bleibt in Kraft.

Es ist von großer Bedeutung, dass diese Maßnahmen zur Seuchenprävention beachtet werden, um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern und die Tiergesundheit zu sch


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geflügel pest seuche


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