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(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Kempten
Donnerstag, 12. Juni 2014

Autokorso, Public Viewing und Co

Die kommende Weltmeisterschaft ist in aller Munde. Viele stecken schon in den Planungen in welchem Rahmen die Spiele verfolgt werden und wie nach dem Sieg der Lieblingsmannschaft gefeiert wird. Aber trotz aller Freude - nicht alles ist erlaubt.

Stichwort: Public Viewing
Durch den Gesetzgeber wurde für die Dauer des Turniers die Lärmschutzverordnung gelockert, was den Kommunen die Aufhebung der üblichen Lärmschutzzeiten ermöglicht. Demnach können öffentliche Übertragungen auch nach 22 Uhr stattfinden.
Sofern Spiele im Haus, Garten oder Balkon verfolgt werden - also nicht bei öffentlichen Übertragungen - gilt nach wie vor die festgelegte Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr. Im Einzelfall sind auch Hausordnungen zu beachten. Aber auch außerhalb dieser Nachtruhe darf grundsätzlich nicht mit Hilfsmitteln wie beispielsweise Vuvuzelas oder Tröten unzumutbarer Lärm gemacht werden.

Um Streitigkeiten zu vermeiden, rät die Polizei zur Absprache mit den Nachbarn, wenn die Grillfeier im Garten mit Fußballübertragung die Ruhe Anderer beeinträchtigen kann. Gegenseitige Rücksichtnahme kann so manchen Zwist vermeiden.

Stichwort: Autokorso
Sie sind grundsätzlich Erlaubnispflichtig, können aber bei spontaner Durchführung von der Polizei im Einzelfall unter Festlegung von Auflagen toleriert werden. Dies hängt im Wesentlichen davon ab, inwieweit die Sicherheit von Personen oder Sachen, oder die Nachtruhe in Gefahr sind. Es gelten immer die Vorschriften der Straßenverkehrsgesetze. Notfalls werden die Fahrzeugschlangen untersagt.

Auf gar keinen Fall toleriert werden beispielsweise Alkohol am Steuer, die Mißachtung roter Ampeln oder Verletzung der Vorfahrtsvorschriften. Straftaten, grobe Verkehrsverstöße und Gefährdungen werden auch trotz Feierlaune von der Polizei konsequent verfolgt.
Schon alleine am Interesse der eigenen Gesundheit muss es selbstverständlich sein, dass sich die Fahrzeuginsassen nicht aus dem Fenster oder Schiebedach lehnen dürfen, oder gar auf die Motorhaube zu setzen. Auch bei Schrittgeschwindigkeit kann dies zu Verletzungen führen. Dies kann auch den Versicherungsschutzes gefährden und so ein teures Nachspiel haben.

Alle Fahrzeugnutzer müssen auch Fußgänger beachten, die sich oft ebenfalls unter die feiernden Autofahrer mischen. Hier ist Rücksichtnahme und Vorsicht gefragt. Das beliebte Fahnenschwingen aus dem fahrenden Auto heraus kann Fußgänger verletzen.

Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West appelliert deshalb, während der Korso die Spielregeln einzuhalten, da Sicherheit immer Vorrang hat, und wünscht jedem Fan das möglichst weite Fortkommen seiner Mannschaft im anstehenden Turnier.

Radio AllgäuHIT empfiehlt für alle Spiele der deutschen Nationalmannschaft das Public Viewing in der Markthalle in Sonthofen.


Tags:
autokorso publicviewing wm2014 fussball


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