Moderator: Bernd Krause
Sendung: AllgäuHIT-Drivetime
mit Bernd Krause
 
 
Neun Personen sind angeklagt, illegal gegen Bezahlung Menschen nach Deutschland gebracht zu haben.
(Bildquelle: AllgäuHIT | Marc Brunnert)
 
Kempten
Freitag, 6. August 2021

Anklage in Kempten: Schleuser bringen 100 Menschen über Grenze

Die Staatsanwaltschaft Kempten hat Anklage gegen neun Angeschuldigte, bei denen es sich überwiegend um syrische Staatsangehörige handelt, wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern in insgesamt elf Fällen zum Landgericht Kempten erhoben. Hierbei agierten die Angeschuldigten in wechselnder Beteiligung.

Die Anklage geht dabei von folgendem Tatverdacht aus: Die Angeschuldigten schlossen sich zu unterschiedlichen Zeitpunkten ab Frühjahr 2019 zusammen, um fortgesetzt und arbeitsteilig Schleusungen von unerlaubt einreisenden Personen über unterschiedliche Abschnitte der „Balkanroute“, teilweise auch bis nach Deutschland durchzuführen. Die Schleuser verlangten für ihre Tätigkeit pro geschleuster Person jedenfalls Beträge im vierstelligen Bereich.

Eine der ersten nachgewiesenen Schleusungsfahrten im August 2019 führte über den Grenztunnel in Füssen. Bei den Schleusungsfahrten wurden als Transportmittel regelmäßig Kleintransporter und PKW eingesetzt. Je nach Anzahl der Schleusungswilligen wurden pro Schleusung auch mehrere Schleusungsfahrzeuge gleichzeitig eingesetzt. Zudem kam es regelmäßig zu dem Einsatz von Scoutfahrern, die den eigentlichen Schleuserfahrern in einigem Abstand vorausfuhren und diese vor eventuellen Polizeikontrollen warnen sollten.

Die Anklage geht von rund 100 Personen aus, welche geschleust wurden. Zudem wird davon ausgegangen, dass die Angeschuldigten Taterträge von mehr 60.000 Euro erhalten haben. Nach dem Aufenthaltsgesetz (§ 97 Absatz 2 AufenthG) macht sich wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern strafbar, wer als Mitglied einer Bande, die sich zum fortgesetzten Einschleusen von Ausländern in das Bundesgebiet und andere Schengen-Staaten zusammengeschlossen hat, gewerbsmäßig Ausländern bei der Zuwiderhandlung gegen Rechtsvorschriften über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder eines Schengen-Staates Hilfe leistet.

Das Gesetz sieht dabei für jeden einzelnen Fall eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor. Der Anklageerhebung gingen angesichts des europaweiten Aktionsradius der Schleuserbande umfangreiche und aufwendige internationale Ermittlungen voraus, bei denen die Staatsanwaltschaft Kempten eng mit der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung München sowie im Wege der Rechtshilfe insbesondere mit den Ländern Österreich und Ungarn zusammenarbeitete.

Die Angeschuldigten befinden sich seit Anfang des Jahres in Untersuchungshaft. Das Landgericht Kempten hat nun nach Übersetzung und Zustellung der Anklage über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung zu entscheiden.


Tags:
schleuser klage syrien


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