Moderator: Hits der 70er bis Heute
Sendung: Guten Abend Allgäu
 
 
Symbolbild
(Bildquelle: AllgäuHIT | Christoph Fiebig)
 
Kempten
Mittwoch, 11. November 2020

36-Jähriger in Kempten zu acht Jahren Haft verurteilt

Die 1. Strafkammer des Landgerichts Kempten (Allgäu) hat am 10.11.2020 einen 36-jährigen Mann wegen eines minder schweren Falls des Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt. Zugrunde lag, dass der Angeklagte in den Abendstunden des 08.03.2020 im Zimmer eines Lindauer Hotels seine Ehefrau mit einem Messer derart schwer verletzte, dass diese gegen 22:05 Uhr trotz eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen aufgrund des massiven Blutverlusts verstarb.

Der Angeklagte hatte sich dahingehend eingelassen, das Messer auf seine auf dem Bett sitzende Frau geworfen zu haben. Dieser Einlassung folgte die Kammer nicht, sondern ging aufgrund der gerichtsmedizinischen Gutachten davon aus, dass der Angeklagte seiner Frau einen Stich im Bereich der Leistengegend zugefügt hatte. Das Gericht ging aufgrund der Beweisaufnahme weiter davon aus, dass die Ehe bereits seit Längerem zerrüttet gewesen und es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den Ehegatten gekommen war.

Die Kammer kam aufgrund der getroffenen Feststellungen zu der Überzeugung, dass der Angeklagte aufgrund der Gefährlichkeit seiner Handlung die Möglichkeit des Todeseintritts erkannte und dies zumindest billigend in Kauf nahm. Daher konnte eine Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts erfolgen.

Da laut dem vernommenen psychiatrischen Sachverständigen bei dem Angeklagten zum Tatzeitpunkt eine akute Belastungsreaktion vorlag, ging die Kammer von einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten und einem minder schweren Fall des Totschlags aus. Das Gesetz sieht für diesen Tatbestand einen Strafrahmen von einem Jahr bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe vor.

Trotz einer zum Tatzeitpunkt bestehenden erheblichen Alkoholisierung des Angeklagten wurde nicht dessen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Die Kammer war aufgrund der Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen davon überzeugt, dass die Tat nicht auf die Alkoholisierung des Angeklagten zurückzuführen war und im Übrigen auch nicht mit weiteren Gewalttaten zu rechnen sei.

Im Rahmen der Strafzumessung wurde zugunsten des Angeklagten berücksichtigt, dass dieser sich zumindest teilweise zum objektiven Tatgeschehen geständig gezeigt hatte, bislang noch nicht nennenswert strafrechtlich in Erscheinung getreten war und im Tatzeitpunkt eine psychische Ausnahmesituation vorgelegen habe.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte wie auch die Staatsanwaltschaft können das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof einlegen. 


Tags:
haft tod urteil gericht



DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN:
IG BAU Schwaben warnt vor möglichem Stillstand auf Baustellen im Allgäu und Schwaben
Die IG BAU Schwaben warnt vor einem möglichen Stillstand auf den Baustellen im Allgäu, da die Tarifrunde im Bauhauptgewerbe kurz vor dem Scheitern steht. Trotz ...
Neue Inklusionsfachkräfte für die Region zertifiziert
Am Landratsamt Ostallgäu erhielten 14 Erzieherinnen aus verschiedenen Kindertageseinrichtungen im Ostallgäu, Oberallgäu, Unterallgäu und der Stadt ...
Arbeitskreis der Juristinnen und Juristen der Großen Kreisstädte und kreisfreien Städte in Bayern tagt in Kaufbeuren
Der regelmäßige Erfahrungsaustausch unter Juristinnen und Juristen der Großen Kreisstädte und kreisfreien Städte in Bayern fand dieses Mal in ...
Bundespolizei nimmt 15 ukrainische Staatsangehörige ohne Reisedokumente im Bahnhof Memmingen fest
Am Montag  hat die Bundespolizei 15 ukrainische Staatsangehörige im Bahnhof Memmingen ohne die notwendigen Reisedokumente sowie gültige Fahrscheine aus ...
Neue Publikation betont Kemptens Rolle in der archäologischen Forschung
Die posthume Veröffentlichung von Ludwig Ohlenroths Werk "Die italische Terra Sigillata mit Auflagenverzierung" lenkt die Aufmerksamkeit auf Kempten als ...
Wirtschaftliche Aussichten im Handwerk: Lichtblick trotz anhaltender Herausforderungen
Die Ergebnisse einer aktuellen Konjunkturumfrage der Handwerkskammer Schwaben zeigen, dass die wirtschaftliche Lage im schwäbischen Handwerk nach wie vor gemischt ...
© 2024 AllgäuHIT e.K. • Lindauer Str. 6 • 87439 Kempten (Allgäu) - Tel: 0831-20 69 74-0
Die Nutzung der Nachrichten von AllgäuHIT, auch in Auszügen, ist ausschließlich für den privaten Bereich freigegeben.
Eine Nutzung für den gewerblichen Bereich erfordert eine schriftliche Genehmigung der AllgäuHIT e.K.
MEINE REGIONALNACHRICHTEN
Meine Allgäu-Region wählen ...
 
Kleinwalsertal Kempten Oberallgäu Kaufbeuren Ostallgäu Memmingen Unterallgäu Bodensee
LIKE UNS BEI FACEBOOK
 
DIE LETZTEN 3 GESPIELTEN TITEL
 
SDP
Die Nacht von Freitag auf Montag
 
Moncrieff
Ruin
 
Edward Maya feat. Vika Jigulina
Stereo Love
AKTUELLE BILDERGALERIEN
 
AllgäuHIT-Bildergalerie
Bauernproteste im Oberallgäu
 
AllgäuHIT-Bildergalerie
Chlorgasunfall am Klinikum Sonthofen
 
AllgäuHIT-Bildergalerie
Auto prallt in Sonthofen in Hauswand
 
 
Radio einschalten Ihr Spot bei uns Glasklarer Empfang Datenschutz/Impressum