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Neptunbrunnen in Kaufbeuren
(Bildquelle: Kaufbeuren Marketing)
 
Kaufbeuren
Donnerstag, 8. Oktober 2015

Verwaltungsgerichtshof lehnt Eilantrag rund ums Forettle in Kaufbeuren ab

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einen Eilantrag zur vorläufigen Außerkraftsetzung des Bebauungsplans abgelehnt. Der Eilantrag hatte darauf abgezielt, den Bebauungsplan bis zur Entscheidung im Normenkontrollantrag außer Kraft zu setzen. Die Stadt hätte in diesem Fall keine Baugenehmigung erteilen dürfen, solange die Normenkontrollklage läuft.

„Das ist eine gute Nachricht vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof“, so Kaufbeurens Oberbürgermeister Stefan Bosse. „Wir können das Fachmarktzentrum im Forettle nun weiter vorantreiben und eine Baugenehmigung erteilen, sobald die dafür notwendigen Unterlagen vorliegen und positiv geprüft wurden.“ 


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forettle gericht abgelehnt eilantrag


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