Stadt Kaufbeuren für "Digitales Rathaus"geehrt
Die Stadt Kaufbeuren wird zunehmend zum „Digitalen Rathaus“: Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach vergab einen Förderbescheid, mit dessen Hilfe Online-Dienstleistungen in der Stadtverwaltung ausgebaut werden können. Gerlach betonte: „Die Bürgerinnen und Bürger sind es inzwischen gewohnt, mal eben per Mausklick ein Handy zu kaufen oder eine Reise zu buchen. Diese einfache Nutzungsmöglichkeit erwarten sie zunehmend auch von staatlichen und kommunalen Dienstleistungen. Da wollen wir gleichziehen. Deshalb freut es mich, dass immer mehr bayerische Kommunen ihre Serviceangebote digitalisieren. Ob eine Anmeldung bei der Kita oder ein Antrag für eine Urkunde beim Standesamt: solche Services werden künftig bequem online erledigt werden können. Als Gesicht der Verwaltung zum Bürger muss die Kommune von heute digital und serviceorientiert sein.“
Mit der jetzigen Förderung hat die Stadt Kaufbeuren bereits im Herbst die Anmeldung für Kitaplätze komplett auf ein Onlineverfahren umgestellt. Oberbürgermeister Stefan Bosse sieht in dieser Umstellung einen weiteren Baustein zur Digitalisierung im Rathaus: „Hier bieten wir jungen Eltern ein einfaches und übersichtliches Anmeldeverfahren an. Das neue Tool ist ein kleiner Schritt für uns, das in der Vergangenheit oft von Eltern nachgefragt wurde. Wir durchforsten permanent unsere Serviceangebote und werden, wo es möglich und sinnvoll sowie rechtlich zulässig ist, stetig digitaler.“
Mit dem Programm „Digitales Rathaus“ unterstützt der Freistaat die bayerischen Gemeinden, Landkreise und Bezirke bei der Bereitstellung von neuen Online-Diensten. Für das seit Oktober 2019 laufenden Förderprogramm stehen insgesamt 42,68 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können diese Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten erhalten. Mit dem „Digitalen Rathaus“ leistet der Freistaat Bayern einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im kommunalen Bereich.
Weiterführende Informationen zum Förderprogramm sowie der Förderantrag stehen im Internet zur Verfügung unter: www.digitales-rathaus.bayern.
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