Neuester Stand zu den Baumfällarbeiten im Wertachauwald
Bei einer gemeinsamen Ortsbegehung des Waldgebietes Wertachauen mit dem Grundstückseigentümer, der beauftragten Firma, dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Kaufbeuren wurden die Hintergründe der Fällarbeiten und die damit verbundene naturschutzfachliche und -rechtliche Problematik ausführlich dargelegt.
Die Beauftragten der Grundstückseigentümer sowie das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bestätigten die forstfachlichen Gründe, die die Maßnahmen und Ihren Umfang erforderlich machen. Aufgrund des Befalls vieler Bäume mit Eschentriebsterben, Borkenkäfer und Hallimasch ist eine akute Gefährdung der Verkehrssicherheit gegeben, die kurzfristigen Handlungsbedarf erforderlich macht.
Vor allem bei den Eschen besteht ein sehr hohes Sicherheitsrisiko durch abbrechende Äste oder unvermutet umstürzende Bäume. Die Waldarbeiter können die Fällung der Bäume daher aus Arbeitsschutzgründen nur mit entsprechenden Maschinen ausführen, da eine händische Aufarbeitung lebensgefährlich wäre. Der Maschineneinsatz setzt wiederum die Herstellung von Rückegassen voraus, was wesentlich zum Umfang der Fällarbeiten beigetragen hat.
Seitens der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Kaufbeuren wurde die mit Umfang und Zeitraum der Arbeiten verbundene besondere Problematik hinsichtlich des Artenschutzes dargelegt: So müssen die Belange des Besonderen Artenschutzes nach geltender Rechtslage auch bei dringenden Maßnahmen in angemessener Form berücksichtigt werden. Die genaue Vorgehensweise ist dabei jeweils im Einzelfall zu klären.
Bezüglich der bereits durchgeführten Maßnahmen werden die Ermittlungen hinsichtlich der Einhaltung artenschutzrechtlicher Vorgaben fortgeführt.
Beim Treffen wurde erörtert, wie die Belange des Artenschutzes bei den noch ausstehenden unverzichtbaren Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherung berücksichtigt werden können. Hierzu sind zunächst kurzfristig ergänzende Untersuchungen erforderlich. Auf Grundlage der Ergebnisse wird das weitere Vorgehen mit allen Beteiligten festgelegt.
Aufgrund der in Teilbereichen des Waldgebiets nach wie vor bestehenden Gefährdung durch Bruchäste oder umstürzende Bäume werden bis zur abschließenden Klärung der artenschutzrechtlichen Aspekte Sperrungen im Bereich des Waldgebietes erforderlich sein. Konkret betrifft das den Siebenkatzenweg über die Wertach bis zur König-Rudolf-Straße, der gesperrt wird und deshalb für die Bürgerinnen und Bürger bis auf weiteres nicht genutzt werden kann. Wichtig zu wissen: Der Übergang von der Honoldstraße bis zur König-Rudolf-Straße kann wie gewohnt genutzt werden, da hier die Gefahrenbäume beseitigt wurden. Über ein abgestuftes Vorgehen wird angestrebt, diese Sperrungen sowohl räumlich als auch zeitlich auf ein Minimum zu begrenzen.


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