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(Bildquelle: Bundespolizei)
 
Kaufbeuren
Donnerstag, 3. Dezember 2020

Nach Mord in Kaufbeuren: Lebenslange Freiheitsstrafe

Die 1. Strafkammer des Landgerichts Kempten (Allgäu) hat am 03.12.2020 einen 29-jährigen Syrer wegen gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Daneben wurde der 23-jährige Bruder des Täters wegen Begünstigung in Tateinheit mit Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zugrunde lag, dass der 29-Jährige und ein weiterer Mittäter (der sich vor Beginn der Hauptverhandlung in Untersuchungshaft das Leben genommen hatte) sich dazu verabredet hatten, den in Kaufbeuren lebenden Geschädigten zu berauben, der in seiner Wohnung mehrere tausend Euro Bargeld verwahrte. Bei dem Geschädigten handelte es sich um einen körperlich schwer beeinträchtigten Mann, der fast vollkommen erblindet und herzkrank war, an Diabetes litt und aufgrund einer Teilamputation beider Füße in seiner Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt war.

Der verstorbene Mittäter war mit der Wohnsituation und den körperlichen Beschwerden des Geschädigten vertraut, da er diesen über eine Tätigkeit bei der Nachbarschaftshilfe regelmäßig in kurzen Abständen besucht hatte. Der Angeklagte bestritt bis zum Schluss, jemals in der Wohnung des Getöteten gewesen zu sein; die Verantwortung für den Raub und den Tod des Geschädigten wies er allein dem verstorbenen Mittäter zu. Die Kammer gelangte aufgrund der Beweisaufnahme jedoch zu der Überzeugung, dass der 29-Jährige sich entsprechend des gemeinschaftlichen Tatplans über eine Kontaktbörse im Internet das Vertrauen des ihm unbekannten Geschädigten erschlichen und sich mit diesem für den Abend des 14.03.2020 zu einem Treffen in der Wohnung des Geschädigten verabredet hatte. Die Kammer stützte ihre Überzeugung unter anderem auch auf die in der gesamten Wohnung des Geschädigten aufgefundene DNA des Täters. Danach ließ Geschädigte den 29-Jährigen im Glauben an die vermeintliche Verabredung gegen 21:00 Uhr ahnungslos in seine Wohnung ein. Dort wurde der Geschädigte durch Gewalt des 29-Jährigen zu Boden gebracht. Anschließend wurde er entsprechend des gemeinsamen Tatplanes durch eine mitgeführte Schnur gefesselt und mittels Anlegens eines tischtennisballgroßen Knebels an Hilferufen gehindert. Ferner wurde dem Geschädigten eine Herrenhose um den Kopf gewickelt und fest verknotet. In der Folge war der Geschädigte vollständig bewegungsunfähig. Anschließend entwendete der 29-Jährige Bargeld im Wert von mindestens 3.500,00 € und zahlreiche Schmuckstücke aus der Wohnung des Geschädigten und ließ diesen gegen 21:23 Uhr hilflos zurück. Der Geschädigte erstickte in den Morgenstunden des 15.03.2020 infolge der Knebelung. Die Tatbeute wurde zwischen dem 29-Jährigen und seinem Mittäter hälftig aufgeteilt. Die Kammer kam zur sicheren Überzeugung, dass der 29-Jährige und sein Mittäter die Gefährlichkeit der Knebelung für den Geschädigten und die daraus folgende Möglichkeit des Todes durch Ersticken erkannten, dies jedoch zumindest billigend in Kauf nahmen.

Die Kammer verurteilte den 29-Jährigen wegen Mordes, da die Tat aus Habgier, heimtückisch und zur Ermöglichung der Begehung einer Straftat verübt worden war. Bei dem wegen Begünstigung in Tateinheit mit Hehlerei verurteilten 23- Jährigen handelt es sich um den Bruder des wegen Mordes Verurteilten. Die Kammer gelangte aufgrund der getroffenen Feststellungen zu der Überzeugung, dass der 23-Jährige sich in Kenntnis der vorangegangenen Tat bereit erklärte, den Anteil der Tatbeute des ursprünglichen Mittäters in seiner Wohnung zu verstecken, um eine Entdeckung bei diesem zu vermeiden. Hierfür erhielt der 23-Jährige einen Betrag in Höhe von 1200,00 € aus der Tatbeute. Aufgrund des Schuldspruchs wegen Mordes hatte die Kammer den 29- Jährigen zwingend zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagten wie auch die Staatsanwaltschaft können das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof einlegen. 


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Urteil Gefängnis Mord Allgäu Verhandlung


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