Moderator: Lars Peter Schwarz
Sendung: Der AllgäuHIT-Kaffeeklatsch
mit Lars Peter Schwarz
 
 
Symbolbild
(Bildquelle: Stadt Kaufbeuren)
 
Kaufbeuren
Mittwoch, 18. März 2020

Kaufbeuren konkretisiert Maßnahmen der Corona-Pandemie

Zur Allgemeinverfügung über Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie vom 16. März 2020 gibt es einige Konkretisierungen. Zudem können Ärzte Patienten nun direkt zum Drive-In Testschalter verweisen.

Folgende Konkretisierungen wurden veröffentlicht: 

1. Das Veranstaltungsverbot gilt auch für Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

2. Die Schließung der Geschäfte gilt auch für Wettannahmestellen.

3. Speisenverkauf durch Bäckereien, Metzgereien, Supermärkte an Stehtischen usw.: Auch hier gilt die zeitliche Regelung der Allgemeinverfügung, das heißt, der Verbleib zum Verzehr an Stehtischen oder Sitzgelegenheiten beim Bäcker, Metzger usw. ist nur von 6:00-15:00 Uhr erlaubt. Der Abstand zwischen den Personen muss 1,5 Meter betragen, es dürfen nicht mehr als 30 Personen in dem Raum, in dem die Speisen eingenommen werden, sein. Das gilt bis einschließlich 30. März 2020. Dies gilt auch für Gaststätten und Gaststättenbereiche im Freien (z.B. Biergärten, Terrassen).

4. Autohäuser, Fahrradgeschäfte, Elektrogeschäfte o.ä., die gleichzeitig Werkstätte und Verkauf betreiben: Verkauf ist bis einschließlich 30.3.2020 verboten, die Annahme und Durchführung von Reparaturen ist erlaubt.

Dies folgt aus der seuchenrechtlich gebotenen engen Auslegung, die eine Begrenzung des Publikumsverkehrs erfordert. Der Kauf eines Kfz bzw. Fahrrad o.ä. ist in der Regel kein für die Versorgung unbedingt notwendiges Geschäft und kann daher bis 30.3.2020 unterbleiben. Wenn dadurch in einzelnen Fällen Notlagen entstehen, sind Ausnahmen möglich (z.B. KFZ oder Fahrrad nicht reparabel und privat kein Ersatz vorhanden).

5. Der Betrieb von Fahrschulen ist bis 19.4.2020 untersagt.

6. Poststellen der Deutschen Post AG und anderer Versandunternehmen dürfen geöffnet bleiben. Es ist dort allerdings wegen der seuchenrechtlich gebotenen engen Auslegung nur der Betrieb der Poststelle erlaubt und nicht der Verkauf anderen in der Poststelle erhältliche Waren oder das Betreiben von Lotterien usw. Dies gilt bis 30.3.2020. Nur so kann die notwendige Begrenzung des Zulaufs von Publikum bei diesen Poststellen erreicht werden.

7. Geburtsvorbereitungskurse durch Hebammen sind weiterhin erlaubt.

8. Reisebusreisen werden untersagt.

9. Untersagt ist der Betrieb von Hotels und Beherbergungsbetrieben und die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte zu privaten touristischen Zwecken. Hiervon ausgenommen sind Hotels, Beherbergungsbetriebe und Unterkünfte jeglicher Art, die ausschließlich Geschäftsreisende und Gäste für nicht private touristische Zwecke aufnehmen.

10. In öffentlichen Parks und Grünanlagen werden Schilder oder andere geeignete Hinweise aufgestellt, die die Besucher auf die Notwendigkeit eines Mindestabstands von 1,5 Metern hinweisen.

11. In Dienstleistungsbetrieben muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden. Auch bei Einhaltung dieses Abstands dürfen sich nicht mehr als 10 Personen im Wartebereich aufhalten.

12. Beerdigungen dürfen weiter mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 30 Personen stattfinden.

13. Trauungen werden weiter vollzogen. Zugelassen sind neben dem Brautpaar zwei Trauzeugen.

Informationen zum Drive-In: 

Oberbürgermeister Stefan Bosse verkündete in einer Videobotschaft, dass Ärzte direkt Personen zur Abstrichstelle am Tänzelfestplatz verweisen können. Die Testpersonen werden ausschließlich vom Gesundheitsamt Ostallgäu zum Test geladen. Es werden auch nur die vom Gesundheitsamt Ostallgäu geladenen Personen getestet.


Tags:
kaufbeuren corona maßnahmen allgäu


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