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Symbolfoto
(Bildquelle: Bundespolizei)
 
Bodensee - Lindau
Dienstag, 21. Juli 2020

Zahlreiche Straftaten an Lindauer Grenzübergang

Am vergangenen Montag stellten Beamte der Grenzpolizei Lindau zahlreiche Straftaten auf der A 96 fest. Sowohl mitten in der Nacht, als auch in den frühen Abendstunden, überprüften uniformierte und zivile Kräfte im Rahmen der Schleierfahndung den internationalen Verkehr auf der Autobahn.

Zunächst wurde ein Fernbus kurz nach Mitternacht auf der Route von Frankfurt/Main mit dem Fahrtziel Rom genauer überprüft. Dabei konnten sowohl ein 43-jähriger Afghane, als auch eine 49-jährige Chinesin jeweils nur bereits im Dezember 2019 abgelaufene Aufenthaltstitel aus Italien vorlegen. Da hier jedoch keine Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Corona Umstände geltend gemacht werden können, wurden die beiden in Italien lebenden Reisenden zur Anzeige wegen unerlaubtem Aufenthalt gebracht. Ein weiterer Fahrgast, ein 23-jähriger Albaner, zeigte zunächst seinen Reisepass vor, der ihn zu einem touristischen Besuch in Deutschland legitimieren würde. Da jedoch laut Einreisestempel diese Frist längst überzogen war, legte der junge Mann einen deutschen Aufenthaltstitel vor. Dieser war jedoch bereits 2018 abgelaufen und eine Überprüfung im Polizeicomputer ergab, dass er zwar ehemals legal in Deutschland lebte, sich jedoch nicht mehr um eine Prüfung und Verlängerung seines Aufenthaltes kümmerte. Darüber hinaus wurde er durch die zuständigen Behörden zur Aufenthaltsermittlung gesucht, da er ohne jegliche Abmeldung untergetaucht war. Das deutsche Dokument wurde sichergestellt und der jetzt nach Albanien zurückreisende Mann wurde ebenfalls zur Anzeige gebracht. Alle drei Fahrgäste konnten im Anschluss ihre Fahrt Richtung Italien fortsetzen.
Vorläufig beendet war jedoch die Fahrt mit zwei vollgepackten Reisekoffern für den ebenfalls in diesem Fernbus sitzenden 49-jährigen Mauretanier. Laut vorgelegten Reisedokumenten lebt dieser seit geraumer Zeit als anerkannter Flüchtling in Italien und wurde auch durch die dortigen Behörden mit einem Flüchtlingspass ausgestattet. Eine genauere Recherche in den polizeilichen Systemen brachte jedoch zutage, dass er seit letztem Jahr mit abgeänderten Personalien in Mecklenburg-Vorpommern ein weiteres Asylverfahren vorgebracht hatte. Bei der Durchsuchung konnte neben einer Freifahrkarte für den Nahverkehr Schwerin auch seine deutsche Aufenthaltsgestattung für das Asylverfahren aufgefunden und sichergestellt werden. Der überraschte und wortkarge Mauretanier entschied sich letztlich dafür, auf sein Asylbegehren in Deutschland zu verzichten. Nach einer Erkennungsdienstlichen Behandlung und der Anzeigenaufnahme konnte er in den frühen Morgenstunden seine Heimreise in den Süden fortsetzen.
Noch am gleichen Tag, in den frühen Abendstunden, konnten bei der Überprüfung von einem italienischen Kleinlaster ein weiterer Verstoß festgestellt werden. Als Fahrer war ein in Italien lebender Rumäne geschäftlich zwischen Italien, Österreich und der Schweiz unterwegs. Bei der Kontrolle war er zuvor von Bregenz kommend in die Kontrolle der Grenzpolizei Lindau geraten. Als Helfer hatte sich der Zusteller einen ebenfalls in Italien lebenden 27-jährigen Gambier engagiert. Dieser konnte zwar seinen nationalen Reisepass vorzeigen, aber sein italienischer Aufenthaltstitel war bereits seit September vergangenen Jahres abgelaufen. Da hier die Heimreise nach Italien aufgrund der überprüfbaren Umstände gesichert waren, erlaubten die Beamten der Grenzpolizei Lindau nach Anzeigenaufnahme die Weiterfahrt auf direktem Weg nach Italien.
Als Abschluss der Abendstreife wurden noch zwei Fahndungsausschreibungen im fließenden Verkehr festgestellt. Zunächst kam es zu einer internationalen Ausschreibung im Schengener Informationssystem. Die Polizei aus Bulgarien hatte einen ihrer Landsleute im Europäischen Fahndungsraum zur Kontrolle ausgeschrieben, da sie ihn wegen Straftaten im Visier hat. Aufgefallen war der 44-jährige Bulgare einer Zivilstreife in der Nähe von Lindau. Diese stellte einen Zusammenhang zwischen einem beobachteten Fahrzeug mit britischen und einem weiteren Pkw mit bulgarischem Kennzeichen her. An geeigneter Stelle wurden beide Autos überprüft und die allesamt aus Osteuropa stammenden Insassen kontrolliert. Dabei wurde die Fahndungsausschreibung der bulgarischen Behörden festgestellt. Über das Bundeskriminalamt werden die gewonnenen Erkenntnisse auf direktem Wege weitergeleitet.
Einen zweiten Fahndungserfolg verbuchte eine weitere Zivilstreife ebenfalls auf der Autobahn auf dem Kontrollstreifen bei Sigmarszell. Dort wurde ein aus Rumänien stammendes Fahrzeug angehalten, nachdem es zuvor über die Grenze von Österreich eingereist war. Bei dem Abgleich der Daten des 35-jährigen Lenkers mit dem Polizeilichen Fahndungssystemen konnten neben den polizeilichen Erkenntnissen über die bereits bekannte Straffälligkeit auch eine aktuelle Ausschreibung der Staatsanwaltschaft aus München festgestellt werden. Demnach ersuchte die Verfolgungsbehörde aus der Landeshauptstadt und das zugehörige Kommissariat der Kriminalpolizei um die Erhebung des aktuellen Aufenthaltes. Weiter wurden durch den Beschuldigten die notwendigen Formulare für die juristische Abarbeitung ausgefüllt.
(Grenzpolizeiinspektion Lindau)


Tags:
Straftaten Grenze Grenzpolizei Polizei



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