Weiteres Bürgerbegehren in Lindau wohl unzulässig
In Lindau könnte es möglicherweise ein weiteres Bürgerbegehren geben. Drei Lindauer Bürger wollen damit erreichen, dass die Grünfläche an der Kolpingstraße erhalten bleibt. Die Grünfläche zwischen Kolpingstraße, Spengelinvilla und Arbeitsagentur, ist als Zufahrtsfläche für die neue Unterführung am Langenweg vorgesehen.
Die Bauarbeiten beginnen in diesem Jahr. Die vorbereitenden Maßnahmen, durch Fällen von 130 Bäumen, sind bereits durchgeführt worden. Die Beseitigungsaktion hat zu zahlreichen Protesten in der Bevölkerung geführt.
Die Stadt teilt dazu mit, dass ein solches Bürgerbegehren nach Art. 18a Abs. 8 der Gemeindeordnung unzulässig ist. Eine durch Bürgerbegehren verlangte Maßnahme darf rechtlichen Vorschriften oder vertraglich eingegangenen Verpflichtungen nicht widersprechen.
Die Stadt sei einerseits durch die mit der DB Netz AG geschlossene Kreuzungsvereinbarung und andererseits durch den im Februar ergangenen Planfeststellungsbeschluss zur Unterführung Langenweg rechtlich an die dort verankerten Vorgaben gebunden.
Insoweit widerspreche die verlangte Maßnahme sowohl gegen rechtliche Vorgaben als auch gegen vertraglich eingegangene Verpflichtungen, so dass die Stadtverwaltung von der Unzulässigkeit dieses Bürgerbegehrens ausgeht.
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