Sechs Asylanträge - Bundespolizei bringt Algerier in Haft
Am Sonntag, 13. Februar, hat die Bundespolizei einen algerischen Staatsangehörigen in Zurückschiebungshaft eingeliefert. Der Nordafrikaner, der sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhielt, war den Beamten am Vortag ohne Reisedokumente aufgefallen. Den deutschen Ausländer- und Justizbehörden war der unerlaubt Eingereiste nicht unbekannt.
Lindauer Bundespolizisten kontrollierten am Samstagvormittag den 33-jährigen Algerier im Bahnhof Lindau-Reutin. Da der Mann ohne jegliche Identitätsdokumente unterwegs war und sich eine Verständigung aufgrund der Sprachbarriere schwierig gestaltete, führten die Beamten eine Überprüfung seiner Fingerabdrücke durch. Neben der Identität des Ausweislosen stellten die Polizisten so fest, dass gegen den 33-Jährigen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Heidelberg wegen Diebstahls vorlag. Demnach war der Gesuchte bereits 2018 mit einem Strafbefehl zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von rund 200 Euro verurteilt worden. Durch die Begleichung seiner Justizschulden konnte der Mann zumindest eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Der Algerier wurde außerdem zur Aufenthaltsermittlung von der Staatsanwaltschaft Moosburg und den Amtsgerichten Ludwigsburg und Bruchsal wegen Diebstahls gesucht.
Weiterhin war der Nordafrikaner im Fahndungssystem schengenweit von Italien und Dänemark zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben. Die Beamten fanden heraus, dass der 33-Jährige in der Vergangenheit bereits in sechs europäischen Ländern ein Asylgesuch gestellt hatte. Eigenen Angaben zufolge befand sich der Mann bereits seit 2012 unerlaubt im Schengenraum und hatte sogar in neun Ländern ein Schutzersuchen geäußert. Dieses Mal wollte er angeblich sein Glück in Frankreich versuchen.
Der Beschuldigte erhielt Anzeigen wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthaltes. Die Bundespolizisten lieferten ihn nach der Richtervorführung beim Amtsgericht Kempten am Sonntagnachmittag in die Abschiebehaftanstalt Eichstätt ein. In der Folge wird gegen den Mann noch eine mehrjährige Wiedereinreisesperre für die Bundesrepublik Deutschland verhängt werden.
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