Regelungen für Lindauer Schulbetrieb beschlossen
Landrat Elmar Stegmann hat heute mit Vertretern des Landratsamts sowie des Schulamts über die Organisation des Unterrichtsbetriebs unter Coronabedingungen bis zu den Herbstferien abgestimmt. Hintergrund ist, dass in den letzten Tagen im Landratsamt viele Zuschriften besorgter Eltern wegen der Maskenpflicht und/oder dem Distanzunterricht an Schulen eingingen. „Wir nehmen die Sorgen der Eltern ernst und haben nach Lösungen gesucht, wie wir im Rahmen der rechtlichen Vorgaben Erleichterungen für die Kinder und Lehrkräfte schaffen können“, so Stegmann. Erste Lösungen wurden gefunden, die nun bis zum Beginn der Herbstferien gelten.
Für die Herbstferien lädt der Landrat gemeinsam mit der für den Landkreis zuständigen Schulrätin Simone Wenzel alle Schulleiter im Landkreis zu einer Videokonferenz ein. Das Ziel: Neben einem Austausch über gute Lösungsansätze in den Schulen soll gemeinsam festgelegt werden, wie es nach den Herbstferien weiter geht.
Was ändert sich von Montag, 26.10. bis Freitag, 30.10.: Für alle Schulen gibt es ein Durchschnaufen auf dem Pausenhof im Freien. Die Maske kann hier abgenommen werden, wenn die Schulen für die Pausen feste Gruppen bilden und die Schüler die Abstandsregeln einhalten. Die Maskenpflicht im Unterricht bleibt laut Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung unverändert bestehen. Für die Grundschulen wird die Abstandsregel im Unterricht aufgehoben. Ziel ist, dass alle Kinder Präsenzunterricht erhalten können und die Eltern damit bei der Betreuung der Kinder entlastet werden. In den weiterführenden Schulen bleibt die Abstandsregel bestehen, da das Infektionsgeschehen hier deutlich stärker ist als an den Grundschulen.
An folgenden Schulen im Landkreis stehen derzeit Klassen unter Quarantäne: Realschule im Dreiländereck, Berufsschule Lindau, Grundschule Lindenberg sowie Realschule Lindenberg.
Sollte sich das Infektionsgeschehen insgesamt in den nächsten Tagen stark verändern, so kann es sein, dass diese Vorgaben auch kurzfristig wieder angepasst werden müssen. Dies wird insbesondere spätestens bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 notwendig werden.


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