Niederlassungsfreiheit ausgenutzt
Angehörige der Europäischen Union genießen zusammen mit deren Familienangehörigen innerhalb der EU-Grenzen Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit. Dieses Privileg wird immer wieder von anderen Staatsangehörigen zum Anlass genommen, diese Vergünstigung auf unrechtmäßige Weise auszunutzen.
Genau dies ergab auch eine Kontrolle eines 39jährigen Slowenen am Lindauer Hauptbahnhof. Der Mann wurde von Lindauer Schleierfahndern überprüft und legte zur Legitimation einen slowenischen Reisepass zusammen mit einem slowenischen Führerschein vor. Hierbei bedachte er jedoch nicht, dass die Fahnder auf das Erkennen von manipulierten Urkunden speziell geschult sind. So wurde auch festgestellt, dass mehrere Sicherheitsmerkmale des Passes nicht übereinstimmten und der falsche Slowene gab nach einem gezielten Vorhalt auch relativ schnell zu, dass er eigentlich Kosovare sei. Die slowenischen Papiere waren allesamt gefälscht worden, um im Genuss der erwähnten Niederlassungsfreiheit zu gelangen.
Der in Wirklichkeit 44jährige Kosovoalbaner kaufte sich für 2.500 Euro die falschen Papiere und reiste im Herbst letzten Jahres nach Deutschland. Mit seinen falschen Unterlagen meldete er sich bei den einschlägigen Behörden und Institutionen an und machte sich als Eisenflechter im Baunebengewerbe selbständig. Die Kontrolle in Lindau machte nun seine weiteren Zukunftspläne zunichte.
Der Mann wurde vorläufig festgenommen und dem zuständigen Haftrichten in Kempten vorgeführt, der das Verfahren sofort zum Abschluss brachte. Mit einem Urteil über fünf Monte Freiheitsentzug, die zur Bewährung ausgesetzt werden, besteht nun die Möglichkeit, die Selbständigkeit abzuwickeln und nach einer Fristsetzung durch das Ausländeramt das Bundesgebiet innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zu verlassen.
Die weitere Überprüfung seiner Person ergab unter den echten Personalien zudem noch eine internationale Fahndungsnotierung für Österreich, weil er sich in der Vergangenheit dort ebenfalls illegal aufgehalten hatte. Für das Gebiet der Europäischen Union besteht nun ein grundsätzliches Einreiseverbot. (PI Fahndung Lindau)
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