Neue Maskenanordnungen in Lindau
Die Stadt Lindau arbeitet aktuell an Konzepten, um die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus weiter auszubauen, aber auch um für die Gastronomie, Hotellerie und den Einzelhandel vor Ort Perspektiven zu schaffen. Für die Erarbeitung und Umsetzung von sogenannten Hygienekonzepten ist die jeweilige Gemeinde zuständig.
Das Landratsamt unterstützt die Gemeinden lediglich und schreitet gegebenenfalls ordnungsrechtlich ein. Die Einführung einer Maskenpflicht an bestimmten Aufenthalts- und Wartebereichen, in denen besonders viele Personen gemeinsam um Tickets anstehen oder auf Einlass warten, ist auch im Hinblick auf die steigende Anzahl an Tagestouristen eine erste Schutzmaßnahme. Die Stadt Lindau hat nun solche Bereiche definiert und das Landratsamt Lindau hat hierfür eine Allgemeinverfügung erlassen. Zudem bewirbt sich die Stadt Lindau aktiv darum, eine Modell-Region für Corona-Lockerungen zu werden. „Ich freue mich, dass die Stadt Lindau die Initiative ergriffen hat und das sogenannte Tübinger Modell bei uns umsetzen möchte.
Sehr gerne stehen wir als Landratsamt bei weiteren Entwicklungsschritten unterstützend zur Seite. Zeitnah ist ein gemeinsamer Austausch mit der Stadt und Vertretern der IHK Schwaben geplant, um weitere Details zu besprechen“, erklärt Landrat Elmar Stegmann, der sich bereits an den Bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek gewandt hat mit der Bitte um wohlwollende Prüfung des Antrags der Stadt Lindau. Auch die Stadt Tübingen führt den in den letzten Tagen viel diskutierten „Sonderweg“ in eigener Regie durch. Die Maskenpflicht gilt ab Donnerstag, 25. März 2021 auf folgenden Plätzen in der Zeit von 9 bis 20 Uhr:
P1 Parkplatz Blauwiese (Reutiner Straße 45) und P2 Interimsparkplatz (Auffangparkplatz an der Kemptener Straße zwischen LIDL und Lindaupark)
P3 Karl-Bever-Platz (vor der Lindauer Insel) 2
Parkplatz Bahnhof Reutin
Ein- und Ausgangsbereich am P4 Parkhaus Inselhalle (Zwanziger Straße 6)
Bereich des Schiffsanlegers 3 (BSB) am Lindauer Hafen.
Die Beschilderung übernimmt als Initiator dieser Maßnahme die Stadt Lindau an den genannten Plätzen.
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