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Lindau Stadtverwaltung
(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Bodensee - Lindau
Dienstag, 25. November 2014

Neue Bodenseeschifffahrtsordnung in Lindau ab 2015

Die neue Bodenseeschifffahrtsordnung, welche im Rahmen eines gemeinsamen Beschlusses aller Anrainerstaaten bereits im April 2013 geändert wurde, trat zum 01. November nun auch im Bayerischen Vollzugsbereich in Kraft. Dies bestätigte nun Innenminister Joachim Herrmann, der die Neuordnung Ende Oktober unterzeichnet hat, dem Landtagsabgeordneten Eberhard Rotter.

„Aus den Vorschriften ergeben sich einige wichtige Veränderungen, die für Wassersportler, besonders aber für unsere Rettungsorganisationen und die Polizei von entscheidender Bedeutung sind“, so Rotter. Bis zuletzt waren vor allem die Mindestanforderungen an die amtlichen Radarpatente wie auch an den Sprechfunk in der Diskussion und führten, insbesondere bei den Rettungsorganisationen und der Polizei am bayerischen Bodenseeufer zu massiver Verunsicherung. 

Landtagsabgeordneter Eberhard Rotter hat daraufhin beim Bayerischen Innenminister Joachim Herrmann auf eine schnelle Lösung der noch offenen Fragen gedrängt, um die Verunsicherungen bei den Organisationen vor Ort zu beseitigen.

Im Rahmen der neuen Richtlinien, die für einheitliche Standards in allen vier Vollzugsbereichen am Bodensee sorgen sollen, werden – sofern ein Radar als Navigationshilfe verwendet wird – künftig amtliche Radarpatente verpflichtend sein. Aber auch gleichwertige Patente eines Bodenseeuferstaates werden Gültigkeit haben, damit die Möglichkeit gegeben ist, einheitliche Standards am gesamten Bodensee sicherzustellen. Um unmittelbare Härten für die Betroffenen zu vermeiden, wird es eine Übergangsfrist von zwei Jahren ab Inkrafttreten geben. 

Auch die Unsicherheiten bei der verpflichtenden Ausrüstung der Einsatzboote mit Funkanlagen konnte Eberhard Rotter aufklären. Künftig besteht eine verpflichtende Ausrüstung jedes Einsatzbootes mit einer UKW-Funkanlage zum 01.01.2015. Ferner ist ab kommendem Jahr das Abhören des Funkverkehrs für Einsatzfahrzeuge verpflichtend. „Aber auch hier wird es eine Übergangsfrist von 12 Monaten geben“, so der Landtagsabgeordnete. 

„Keine Rettungsorganisation am bayerischen Bodenseeufer und auch die vielen Bootsbesitzer, die in ihrer Freizeit das „schwäbische Meer“ nutzen, brauchen Sorge zu haben, durch Inkraftsetzung der neue Bodenseeschifffahrtsordnung unmittelbare Nachteile zu haben oder gar ihren Aufgaben nichtmehr gerecht werden zu können“, so Eberhard Rotter.“


Tags:
schifffahrt gesetz bodensee allgäu


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