Mehr Grünflächen in Lindau
Kommunen im Landkreis Lindau (Bodensee) stellen alljährlich eine größere Anzahl Bebauungspläne für Wohn- und Gewerbegebiete auf.
Nach dem Baugesetzbuch ist es in aller Regel eine Verpflichtung, diesen Planwerken einen Grünordnungsplan beizufügen. Er regelt, welche Begrünungsmaßnahmen nach Vollendung der Bauten innerhalb des Bebauungsplanes vorzunehmen sind. So wird festgesetzt, was an Bäumen, Hecken und Sträuchern zu pflanzen ist. In der Regel sollen dabei standortgerechte und heimische Pflanzen verwendet werden. Damit soll zum einen der bauliche Anblick durch lebendiges Grün abgemildert werden und zum anderen ein gewisser Ausgleich für Pflanzen und Tiere durch verloren gegangene Lebensräume geschaffen werden.
Nach den Feststellungen der Lindauer Kreisgruppe des BUND Naturschutz (BN) hapert es jedoch nach dem Ende der Bauarbeiten mit der Erfüllung der verpflichtend festgesetzten Grünordnungsmaßnahmen.
„Die Behörden kontrollieren das in aller Regel nicht, weil sie schlicht zu wenig Personal dafür haben“, berichtet Erich Jörg, der Vorsitzende der Kreisgruppe für den Landkreis Lindau. Ein Beispiel dafür liefere das schon vor Jahren vollendete Baugebiet in Weißensberg-Rothkreuz um die Firmen Daimler und EDEKA. Der BN hat nach den Worten von Jörg einen Hinweis aus der Bevölkerung erhalten, wonach die Bepflanzung um die genannten Gewerbebauten lückenhaft und offenkundig mangelhaft sei. Der BN hat daraufhin schon im Mai dieses Jahres die Gemeinde Weißensberg um Nachprüfung gebeten.
Bürgermeister Hans Kern nahm die Sache in die Hand und ließ kontrollieren, ob die Festsetzungen in den Grünordnungsplänen von den Bauherren tatsächlich vollzogen worden sind. „Das Ergebnis war durchweg eine sehr mangelhafte Umsetzung der Auflagen“, erklärt Erich Jörg. Eine ganze Reihe von Bäumen, Sträuchern und Hecken seien rings um die beiden Gebäude nicht gepflanzt worden. Bürgermeister Hans Kern hat nun vor wenigen Tagen die verantwortlichen Gewerbetreibenden aufgefordert, bis zum Herbst zuverlässig und vollständig das Versäumte nachzuholen und schriftlich Vollzug verlangt.
Der BN ruft in seiner Presseerklärung die zuständigen Verwaltungen im Kreis und bei den Kommunen auf, in Zukunft auch vermehrt die Einhaltung der „grünen“ Auflagen zu überwachen und zu kontrollieren.(pm)
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