
01.08.2011 - 14:20
Pech hatte auch eine 19jährige Studentin aus Afrika. Die junge Frau studiert in einem EU-Land und hat hierfür auch einen erforderlichen Aufenthaltstittel. Für ihre Reise nach Deutschland besaß sie jedoch keinen Reisepass. Die junge Frau wäre vermutlich zum Zeitpunkt noch bestehender nationaler Grenzkontrollen im Rahmen einer Grenzüberschreitung auf die fehlenden Papiere hingewiesen worden. Jetzt erwartet sie ein Strafverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz.
Unvergesslich wird einer 47jährigen Angestellten eine Autofahrt nach Augsburg bleiben. Die Frau war mit dem Fahrzeug ihres Lebensgefährten zum Bahnhof nach Augsburg gefahren, um ihre Kinder vom Zug abzuholen. Die bestehende Parkplatznot konnte sie unter Zuhilfenahme eines Ausweises für Schwerbehinderte überbrücken, indem sie sich auf einen Behindertenparkplatz stellte. Allerdings war dieser Ausweis nicht auf sie ausgestellt und eine Behinderung konnten die Schleierfahnder auch nicht feststellen. Eine weitere Überprüfung des Fahrzeuges ergab nun, dass die Angestellte diesen Pkw gar nicht hätte benutzen dürfen, da hierfür ein entsprechendes Steuerprivileg bestand. Neben einem Missbrauch von Ausweispapieren kommt auf die Frau nun auch noch ein Steuervergehen nach der Abgabenordnung hinzu.
