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Das Landratsamt in Lindau (Bodensee)
(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Bodensee - Lindau
Dienstag, 14. Oktober 2014

Lindau stimmt für Resolution gegen PKW-Maut

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Regionalentwicklung des Landkreises Lindau hat am späten Nachmittag einstimmig eine Resolution gegen die Planungen des Bundesverkehrsministers hinsichtlich der Maut für PKW verabschiedet. Die Resolution wird nun an die regionalen Bundestagsabgeordneten sowie an die Bundesregierung selbst weitergeleitet.

Resolutionstext: Der Ausschuss für Wirtschafts- und Regionalentwicklung des Landkreises Lindau (Bodensee) hat sich mit den Planungen der Bundesregierung für die Einführung einer allgemeinen Infrastrukturabgabe für PKW auf Autobahnen und nachgeordneten Straßen befasst. Unter Berücksichtigung der regionalen Erfahrungen als Landkreis in einer wirtschaftsstarken und europäisch ausgerichteten Grenzregion richtet er folgenden Appell an die Bundesregierung und die regionalen Bundestagsabgeordneten:

  • Angesichts des immensen bundesweiten und regionalen Investitionsbedarfs in die Verkehrsinfrastruktur im Allgemeinen und die Straßenverkehrsinfrastruktur im Besonderen müssen jegliche Mautpläne strikt an dem Ziel ausgerichtet sein, einen  maßgeblichen und nachhaltigen Finanzbeitrag zum Unterhalt und zur Neuschaffung der notwendigen Verkehrsinfrastruktur zu erreichen.
  • Wir favorisieren hierbei einen gerechten, europa- und verfassungsrechtskonformen Ansatz für alle Straßennutzer, d.h. für PKW, Klein-LKW und Schwerlast-LKW sowie für  In- wie auch Ausländer. Die Umsetzungspläne einer solchen Maut müssen so unbürokratisch wie möglich und mit einem möglichst geringen Verwaltungsaufwand ausgestaltet werden. Sie dürfen keine unnötigen Hürden für ein weiteres Zusammenwachsen Europas insbesondere in den Grenzregionen, mit sich bringen.
  • Wir favorisieren hierbei eine Beschränkung der PKW-Maut auf Autobahnen,  verbunden jedoch mit einer Ausweitung der LKW-Maut auf alle LKW-Klassen und auch auf Bundesstraßen. Die Einnahmen sollen zweckgebunden ohne Absenkung der hierfür bisher zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zum Straßen- und Schienenausbau eingesetzt werden. Auch die Kommunen sind hieran angemessen zu beteiligen. 
  • Falls es dennoch entsprechend den bisher vorgestellten Plänen des Bundesverkehrsministeriums zu einer allgemeinen Abgabe auf allen Straßenklassen kommen sollte, so fordern wir eine angemessene und auch praktisch umsetzbare Sonderregelung für Grenzregionen. Diese dürfen nicht zu Lasten allgemeiner Erwägungen weiter benachteiligt werden.

Begründung:
Laut Bericht der von der Bundesregierung eingesetzten Bodewig-Kommission besteht ein bundesweiter Investitionsbedarf in die Verkehrsinfrastruktur in Höhe von ca. 7,2 Mrd. € jährlich.
Der Bayerischer Landkreistag unterstützt - wie viele andere Verbände auch - eine nachhaltige
Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur u.a. auch zur Sicherung der Lebensverhältnisse im ländlichen Raum mit einer entsprechenden Resolution vom 24.07.2014 (vgl. Anlage). Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung wurde festgelegt, eine Autobahnmaut für
In- und Ausländer einzuführen, ohne Inländer zusätzlich zu belasten. Wesentliche Details dieser geplanten Regelung wurden jedoch offen gelassen. Mit der weiteren Ausarbeitung wurde das Bundesverkehrsministerium beauftragt. Von dort liegt noch kein verbindlicher Gesetzentwurf vor, ein solcher ist für Ende Oktober angekündigt. Folgende Eckpunkte befinden sich jedoch Medienberichten zufolge in der interministeriellen Abstimmung und werden in der Öffentlichkeit diskutiert:

  • „Infrastrukturabgabe“ für alle PKW bis 3,5 Tonnen auf Autobahnen, Bundes-, Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen ab 2016
  • Staffelung nach Treibstoffart, Alter des PKW und Hubraum: durchschnittlich 88 €, Benzin-PKW max. 103,04 €, Diesel-PKW max. 122,35 €
  •  Für Inländer: Verrechnung mit der Kraftfahrzeugsteuer
  •  Für Ausländer: Erwerb pauschal beim Grenzübertritt (2-Monats-Vignette 20 €, 10-
  • Tages-Vignette 10 €) oder gestaffelte Jahresvignette nach Treibstoff, Alter des PKW und Hubraum über das Internet
  • Zuständige Vollzugsbehörde: Zollverwaltung des Bundes
  • Noch offen ist die Einnahmeverteilung zwischen Bund und Ländern, ebenso die Frage einer Zweckbindung der Einnahmen für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur.

Im Rahmen der Ressortabstimmung sowie in der Öffentlichkeit werden hierbei folgende Kritikpunkte thematisiert:

Europarechtliche Bedenken:

  • Die Pläne stellen je nach konkreter Ausgestaltung eine unzulässige Diskriminierung von EU-Ausländern dar; dies ist juristisch umstritten, ggf. drohen jedoch Strafzahlungen der EU.

Bundesrechtliche Bedenken:

  • Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, da derzeit wohl Klein-LKW zwischen 3,5 Tonnen und 12 Tonnen von der Abgabe ausgenommen wären. Die Pläne stellen darüber hinaus wegen der Verrechnung mit der KFZ-Steuer einen systemwidrigen und damit unzulässigen Mischtatbestand aus Steuer und Gebühr/Abgabe dar.

Kosten-/Nutzensituation:

  • Prognose einmaliger Einführungsaufwand: ca. 35 Mio. €
  • Prognose Mehreinnahmen (nach Verrechnung mit KFZ-Steuer-Senkung): zwischen 298 Mio. € (ADAC) und 800 Mio. € (Bundesverkehrsministerium)
  • Prognose Ausgaben (Vertrieb, Erfassung, Kontrollen): zwischen 260 Mio. € (Bundesverkehrsministerium) und 300 Mio. € (ADAC)
  • Ergebnis: Ggf. ist der Aufwand höher als der zu erwartende Ertrag aus der Abgabe.

Befürchtete Nachteile für Grenzregionen:

  • Belastung für Pendler: In der deutschen Bodenseeregion und im Allgäu arbeiten aktuell ca. 1.600 Einpendler aus Österreich und Schweiz; in ganz Bayern und Baden Württemberg gab es im Jahre 2013 ca. 53.000 Einpendler aus dem Ausland.
  • Belastung für den grenznahen Einzelhandel sowie die Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die heute nicht unerheblich von Umsätzen aus dem benachbarten Ausland leben: Einzelhändler in Lindau berichten davon, zwischen 50 bis zu 80 % ihres Umsatzes mit Kunden aus Österreich und der Schweiz zu machen; unsere Region profitiert daneben auch ganz erheblich von Tagestouristen aus dem benachbarten Ausland.
  • Massive Kritik an der geplanten Abgabe von der EU-Kommission, aus dem EU-Ausland, den Grenzregionen, den kommunalen Spitzenverbänden, den Kammern, einem Großteil der Bundesländer sowie zum Teil auch aus den anderen Bundesministerien.

Wegen dieser vielfältigen Kritik werden nun bereits Ausnahmen von einer generellen Abgabe
diskutiert, so etwa Beschränkungen der Abgabe auf Autobahnen und Bundesstraßen, eine
schrittweise Ausweitung der LKW-Maut oder ggf. Sonderregelungen für Grenzregionen.

Damit steigt jedoch der Bürokratieaufwand, während gleichzeitig die zu erwartenden Einnahmen weiter sinken. Es fehlt damit weiterhin an einem stringenten, nachhaltige Erträge liefernden und insbesondere die Belange der Grenzregionen sichernden Mautkonzept der Bundesregierung. 


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resolution pkwmaut bodensee allgäu


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