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Die beiden Männer mussten nach Hause fliegen (Symbolfoto)
(Bildquelle: Bundespolizei)
 
Bodensee - Lindau
Montag, 7. Februar 2022

Lindau: Bundespolizei schiebt zwei Fernbusreisende zurück

Am vergangenen Wochenende hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbanz auf der A96 zwei Fernbusreisende gestoppt. Der Argentinier und der Albaner, gegen die jeweils ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik vorlag, mussten Deutschland auf dem Luftweg verlassen.

In der Nacht auf Samstag, 5. Februar, kontrollierte eine Streife der Lindauer Bundespolizei einen argentinischen Staatsangehörigen, als dieser in einem Fernreisebus mit dem Routing Zagreb-Lyon unterwegs war. Der 35-Jährige wies sich hierzu mit seinem gültigen argentinischen Reisepass aus. Bei der Überprüfung der Personaldaten stellten die Beamten fest, dass gegen den Südamerikaner ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik vorlag.

Der Argentinier war bereits im August 2021 durch Beamte der Offenburger Bundespolizei in einem Fernbus bei der unerlaubten Einreise aufgegriffen worden. Im Zuge seiner Zurückschiebung nach Frankeich war gegen den Mann die bis August 2022 gültige Wiedereinreisesperre erlassen worden.

Angeblich reiste der 35-Jährige bereits seit sieben Jahren in Europa umher und hatte den Schengenraum lediglich Ende 2021 einmal in Richtung Türkei verlassen. Der 35-Jährige hatte einst in Frankreich und aktuell in Ungarn Kurzzeitvisa erhalten, jedoch war er nicht im Besitz eines schengenweit gültigen Aufenthaltstitels.

Die Bundespolizisten zeigten den Argentinier erneut wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz an und belegten ihn mit einem zweijährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot. Nachdem der Weltenbummler 300 Euro Sicherheitsleistung für die Kosten seiner Zurückschiebung hinterlegt hatte, musste er noch am selben Abend am Flughafen Frankfurt/Main in den Flieger nach Buenos Aires steigen.

Keine Aufenthaltsgenehmigung

Bereits am Vortag, 4. Februar, war Lindauer Bundespolizisten ein albanischer Staatsbürger bei einer Buskontrolle aufgefallen. Der 41-Jährige, der sich angeblich auf dem Weg von Italien nach Belgien zum Arbeiten befand, konnte nur seinen albanischen Reisepass vorweisen. Auch in diesem Fall stellten die Beamten durch die Fahndungsüberprüfung fest, dass gegen den Mann eine Wiedereinreisesperre vorlag. 

Das Ausländeramt Solingen hatte im September 2021 ein zweijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen den Südosteuropäer verhängt. Demnach war der Mann damals einer Erwerbstätigkeit im Baugewerbe nachgegangen, ohne eine dafür erforderliche Arbeitserlaubnis zu besitzen. Der Ausreisepflichtige war damals nur wenige Tage später nach Tirana zurückgereist.

Die Bundespolizisten zeigten den Mann nun wegen versuchter unerlaubter Einreise an und erhoben 100 Euro Rückführungskosten. Noch am Nachmittag hob der 41-Jährige am Flughafen Memmingen mit einer Maschine nach Albanien ab.

 


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aufenthalt grenze abschiebung


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