Kontrolle eines Fernbusses in Lindau
In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch wurde ein Reisebus durch drei Streifenbesatzungen der Grenzpolizeiinspektion Lindau kontrolliert. Dabei wurden vier Fahndungsausschreibungen und sechs Straftaten bei insgesamt sechs Fahrgästen festgestellt.
Bei der Überprüfung der vorgezeigten Reisedokumente mussten gleich bei drei Reisenden die ausgehändigten Fremdenpässe beanstandet werden. Diese waren jeweils durch Italien an einen 36-jährigen Eritreer und einen 23-jährigen bzw. 54-jährigen Libanesen ausgestellt worden. Alle drei Dokumente bescheinigen den Inhabern, dass sie als subsidiär Schutzberechtigte in Italien anerkannt sind. Die vorgelegten Reisepässe entsprachen jedoch schon seit 2015 nicht mehr den internationalen Standards für den Grenzübertritt und werden daher grundsätzlich nicht anerkannt. In allen Fällen führte dies zu einer Strafanzeige und der Belehrung, dass bei einer Wiedereinreise mit einer Zurückweisung gerechnet werden muss.
Bei dem 54-jährigen Libanesen wurde festgestellt, dass er bereits 2016 in Deutschland um Asyl ersucht hatte. Dass er jedoch im Besitz des vorgelegten italienischen Passes und eines dazugehörigen Aufenthaltstitels ist, verschwieg er. Die italienischen Dokumente wurden sichergestellt. Diese werden zusammen mit einem Auskunftsersuchen über möglicherweise zu Unrecht erhaltene Geldleistungen an die zuständige Behörde geschickt. Das Asylverfahren wurde bereits im Januar 2018 abgelehnt und die Abschiebung konnte nur aufgrund fehlender Ausweispapiere nicht durchgeführt werden. Daher wird der Libanese auch wegen weiterer Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz und wegen Mittelbarer Falschbeurkundung angezeigt. Der Libanese musste den Fernbus verlassen und trat die Rückreise an.
Bei einem 50-jährigen Senegalesen, der ebenfalls in Italien lebt, wurden drei Fahndungsnotierungen festgestellt. Der Mann legte zwar ausreichende Dokumente vor, durch die Staatsanwaltschaft Hamburg wurde er jedoch wegen Illegalen Aufenthalts in Deutschlang im März 2019 gesucht. Durch die gleiche Staatsanwaltschaft wurde er zudem wegen Unerlaubten Entfernen vom Unfallort zur Fahndung ausgeschrieben.
Eine dritte Fahndungsnotierung der Bundespolizei aus Juli 2019 legte den Verdacht nahe, dass er ohne erforderliche Dokumente nach Deutschland einreisen wollte. Nach einer Kontrolle des Mannes und den damit verbundenen Formalitäten konnte er seine Fahrt fortsetzen.
Nach rund 70 Minuten Kontroll- und Bearbeitungszeit wurde der Bus aus der Kontrolle entlassen.
(GPI Lindau)
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