Jobcenter Lindau: Bürgergeld und Wohngeld Plus kommen ab Januar
Das Jobcenter Lindau und das Landratsamt informieren über längere Umstellungsphase: Mit der Einführung des Bürgergelds steht bei den Jobcentern zum 01.01.2023 eine große Reform an. Das Beste vorweg: Menschen, die bereits jetzt über den Jahreswechsel hinaus Leistungen vom Jobcenter erhalten, brauchen erst einmal nichts tun. Sie erhalten das verbesserte Bürgergeld automatisch ausbezahlt.
Wer sich über das Bürgergeld informieren möchte, sollte dies laut Michael Preisendanz, Geschäftsführer des Jobcenters Lindau, am Besten online tun. „Auch wer das Bürgergeld beantragen möchte, sollte dies direkt online machen. Das ist derzeit der schnellste Weg zur finanziellen Unterstützung“, so Michael Preisendanz. Denn aktuell gibt es aufgrund der Umstellungen und der vielen Anfragen im Jobcenter Lindau längere Warte- und Bearbeitungszeiten.
Was verändert sich mit dem Bürgergeld?
Die Leistungen zum Lebensunterhalt für Alleinstehende erhöhen sich auf 502 Euro pro Monat und auch die Sätze für Partner und Kinder werden im Zuge höherer Lebenshaltungskosten angepasst. Für das erste Jahr gibt es eine Vermögensfreigrenze von 40.000 Euro, für jede weitere im Haushalt lebende Person von 15.000 Euro. Während dieser Zeit können zudem die Mietkosten bis zur vollen Höhe und auch Heizkosten übernommen werden.
Vorhandenes Einkommen wird zunächst wie bisher berücksichtigt. Ab Juli sieht das Bürgergeld eine verbesserte Einkommensanrechnung vor. Den Betroffenen verbleibt dann auch mehr Geld aus ihrer Beschäftigung. Bereits ab Januar entfällt der sogenannte Vermittlungsvorrang. Damit gewinnen eine Weiterbildung oder das Nachholen einer Ausbildung stark an Bedeutung. Wer eine Arbeit sucht, wird weiterhin intensiv dabei unterstützt. In Beratungsgesprächen werden solche Ziele gemeinsam erarbeitet und miteinander vereinbart. Zu diesem Zweck müssen Leistungsberechtigte Termine im Jobcenter wahrnehmen oder Förderangeboten nachgehen. Andernfalls kann dies als Pflichtverletzungen gewertet werden, die auch künftig zu einer Leistungsminderung führt.
Informationen zum Wohngeld Plus
Zum 1. Januar 2023 kommt zusätzlich zum Bürgergeld die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands. Bisher erhalten rund 600.000 Haushalte Wohngeld. Das neue „Wohngeld Plus“ werden nun rund 2 Millionen Haushalte bekommen. Dieses dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Den Zuschuss zum Einkommen erhalten Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem Einkommen, das knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt – vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren. Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Die genaue Wohngeldhöhe wird vom örtlichen Wohngeldamt geprüft und festgelegt. Eine erste Orientierung bietet der vorläufige WohngeldPlusRechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Heizkosten beim Wohngeld Plus
Die neue Heizkostenkomponente beträgt 2 Euro pro Quadratmeter. Sie wird bei der Wohngeldberechnung zugeschlagen. Bei der regelmäßigen Anpassung des Wohngeldes wird die Höhe der Komponente erstmalig am 1. Januar 2024 überprüft. Damit bekommen Bürgerinnen und Bürger Sicherheit, dass sie ihre Heizkosten dauerhaft bezahlen können. Um in diesem Jahr schnell zu helfen, erhalten die bisher rund 600.000 Wohngeldhaushalte für die Heizperiode von September bis Dezember 2022 einen zweiten Heizkostenzuschuss. Einen ersten, einmaligen Heizkostenzuschuss haben sie bereits im Sommer dieses Jahres erhalten.
Wer erhält kein Wohngeld Plus?
Kein Wohngeld erhalten diejenigen Personen, die bereits andere Transferleistungen erhalten. Dazu zählen z.B. das zukünftige Bürgergeld (derzeit noch SGB II), Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder Ausbildungsförderungshilfen (Schüler-BAföG, BAföG oder Berufsausbildungshilfe). Bei all diesen Sozialleistungen sind die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt.
Lange Bearbeitungszeiten
Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Änderungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist daher momentan mit langen Wartezeiten zu rechnen. „Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist“, so Ingeborg Patzke vom Fachbereich Soziales und Senioren am Landratsamt Lindau (Bodensee). „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben ihr Bestes, um die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten.“ Antragsteller sollten darum ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen sowie von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen.
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