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Lindau Stadtverwaltung
(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Bodensee - Lindau
Donnerstag, 14. März 2019

Hausdurchsuchung bei der Stadtverwaltung Lindau

Die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt gegen die Stadt Lindau wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung bei der Parkraumbewirtschaftung. Das hat die Stadt in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Hintergrund der eingeleiteten Ermittlungen ist offenbar der Vorwurf der verspäteten Abgabe von Steuererklärungen für die Jahre 2010 bis 2013.


Nach Informationen des BR hatte es am Dienstag eine Durchsuchung bei der Stadtverwaltung gegegen. Oberbürgermeister Ecker sieht die Maßnahmen der Finanzverwaltung für "völlig unverständlich und völlig unverhältnismäßig" an. Er kündigte an, dass die Stadt wird alles dafür tun, dass diese Sache schnellstmöglich aufgeklärt wird.

Die Mitteilung der Stadt Lindau im Wortlaut:

Hintergrund der eingeleiteten Ermittlungen ist offenbar der Vorwurf der verspäteten Abgabe von Steuererklärungen für die Jahre 2010 bis 2013. Die Erklärungen sind jedoch bereits Ende 2018 abgegeben worden und die Steuerbescheide sind der Stadt Lindau bereits zugegangen, auch wurden die fälligen Zahlungen bereits geleistet.

Die Erklärungen für die Jahre 2010 bis 2013 wurden im Rahmen einer laufenden Betriebsprüfung abgegeben. Im Nachgang wurden am 21.12.2018 von der Betriebsprüferin weitere Unterlagen und Erläuterungen angefordert.

Hintergrund für die verspätete Abgabe und die Betriebsprüfung war die unterschiedliche rechtliche Bewertung zum Sachverhalt der Grundstücksüberlassung der Stadt an den Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung. Die Stadt Lindau war hier in ständiger Korrespondenz mit der Finanzbehörde. Denn man war sich im Unklaren, wie die Rechtsbehelfsstelle des Finanzamtes Kempten über unseren Einspruch aus dem Jahr 2015 entscheiden wird. Bis heute ist jedoch von Seiten der Finanzbehörde keine Entscheidung ergangen. Offenbar wurde das Ruhen des Verfahrens angeordnet und deswegen eine Betriebsprüfung angeordnet. Die Stadt Lindau wollte das Ergebnis der Rechtsbehelfsstelle für die Folgejahre übernehmen.

Die Veranlagungsstelle des Finanzamts vertritt hierzu die Auffassung, dass die Grundstücke unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden müssen und daher kein Betriebsausgabenabzug besteht. Die Stadt Lindau war nach Abstimmung mit ihrem damaligen Steuerberater der Meinung, wenigstens die Zinsausgaben für ein internes Darlehen ansetzen zu können. Der damalige Steuerberater war der Bayerische Kommunale Prüfungsverband, die überörtliche Prüfungseinrichtung der Kommunen. Er ist das Gegenstück zum Bayerischen Obersten Rechnungshof auf der kommunalen Ebene. Als "Rechnungshof der Kommunen" (Gemeinden, Landkreise, Bezirke, kommunale Zusammenschlüsse) prüft er die Kommunen und berät sie auch in steuerrechtlichen Fragen.

Diesen Sachverhalt hatte die von der Stadt in der Zwischenzeit zusätzlich beauftragte Steuerkanzlei auch im Rahmen der Nachfragen der Betriebsprüfung rechtlich geprüft. Mit  ihrer rechtlichen Beurteilung vom 14.2.2019 hat man sich weitgehend der Auffassung der Finanzverwaltung angeschlossen. Die Stellungnahme an die Betriebsprüferin und die Übermittlung der angepassten Erklärungen stand unmittelbar bevor. Die Betriebsprüfung wurde fortlaufend über den Bearbeitungsstand informiert. Auch die Abgabe der weiteren Steuererklärungen für die Jahre 2014 bis 2017 sollte entsprechend der mit der Finanzbehörde dann abgestimmten Rechtsauffassung abgegeben werden. Auch hierüber wurde sowohl mit der Veranlagungsstelle als auch mit der Betriebsprüfungsstelle gesprochen.

Des Weiteren sieht die Finanzbehörde den Parkplatz Blauwiese ab 2012 als steuerbar an. Zuvor hatte das Finanzamt in der letzten Betriebsprüfung von 2011 diesen Parkplatz als nicht steuerbar eingeordnet. Entsprechend wurde er von der Stadt Lindau steuerlich nicht erfasst.

Weiterhin wird der Stadt eine Verkürzung der Kapitalertragssteuer vorgeworfen. Die Jahresüberschüsse aus dem Betrieb Parkraumbewirtschaftung waren von der Stadt steuerlich den Rücklagen zugeführt worden, um zukünftige Investitionen finanzieren zu können. Insbesondere im Hinblick auf den Wegfall der Parkplätze auf dem Seeparkplatz P5 waren große Parkierungslösungen an der Inselhalle und am Karl-Bever-Platz vorgesehen. Hier ist die Stadt gemeinsam mit der zusätzlich beauftragten Steuerkanzlei nach wie vor anderer Auffassung als die Finanzverwaltung und wird diese Meinung nach wie vor rechtlich vertreten. Der notwendige Einspruch wurde 2016 eingelegt. Seither hat das Finanzamt Kempten auch hierüber nicht entschieden.

Nach alledem ist es für die von den Ermittlungen Betroffenen, der frühere und der jetzige Kämmerer sowie der Oberbürgermeister als gesetzlicher Vertreter der Stadt, völlig unverständlich, warum die Behörden in dieser Sache aus Sicht der Stadt mit völlig unverhältnismäßigen Mitteln vorgehen. Sämtliche Unterlagen waren für die die Stadt seit 2016 (!) prüfenden Steuerbehörden im Rahmen der Betriebsprüfung grundsätzlich zugänglich. Die Stadt Lindau steht für völlige Transparenz. Sie war und ist zu jeder Zeit auskunftsbereit. Den Verantwortlichen war und ist darüber hinaus jederzeit daran gelegen, alle steuerrechtlichen Verpflichtungen der Stadt ordnungsgemäß zu erfüllen. Die Stadt Lindau wird alles dafür tun, dass diese Sache schnellstmöglich aufgeklärt wird. (pm)

 


Tags:
Steuerhinterziehung Staatsanwaltschaft Steuererklärung Finanzen


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