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Bodensee - Lindau
Freitag, 13. März 2020

Coronavirus: Auswirkungen im Landkreis Lindau

Die Bayerische Staatsregierung hat am heutigen Freitag, 13.03.2020 Maßnahmen verabschiedet um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Dazu gehört die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten in Bayern bis einschließlich Sonntag, 19. April, ein eingeschränktes Besuchsrecht für Krankenhäuser und Altenhilfeeinrichtungen sowie die Empfehlung, alle Veranstaltungen, die nicht zwingend notwendig sind, abzusagen oder zu verschieben. „Die Lage ist hochdynamisch“, so Landrat Elmar Stegmann. Er appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die Anordnungen und Empfehlungen zu halten. „Jeder einzelne sollte prüfen, welche Kontakte in den nächsten Wochen wirklich wichtig sind.“ Es geht einerseits um den Schutz von Menschen, die gesundheitlich besonders gefährdet sind, und andererseits darum, die Ausbreitung zu verlangsamen, damit unser Gesundheitssystem genügend Kapazitäten für diejenigen hat, die medizinische Hilfe benötigen.

Aktuell gibt es im Landkreis Lindau 12 bestätigte Fälle mit Corona-Infektionen. Darunter gibt es Personen, die am Wochenende vom 7./8. März in österreichischen Skigebieten wie Ischgl, St. Anton am Arlberg und im Paznauntal waren. Das Landratsamt Lindau bittet Personen, die engen Kontakt in Gondeln oder Après-Skibars hatten und bei denen sich nun Symptome wie Halsschmerzen, Fieber, Husten, Schnupfen, Abgeschlagenheit etc. einstellen, über die Telefonnummer 116117 den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst zu verständigen und einen Abstrich auf das Coronavirus vornehmen zu lassen sowie freiwillig auf soziale Kontakte zu verzichten und Quarantäne zu halten.

Was bedeuten die Maßnahmen der Staatsregierung im Einzelnen im Landkreis Lindau:

  • Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen (Umfangreiche Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter www.km.bayern.de):
  • Schulen und Kindertagesstätten bleiben bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020 geschlossen.
  • Die Schülerinnen und Schüler dürfen die Schule nicht betreten und bekommen Unterrichtsmaterialien bereitgestellt.
  • Für Lehrerinnen und Lehrer besteht Dienstpflicht.

Betreuung von Kindern

  • Großeltern sollen ausdrücklich die Kinder nicht betreuen!
  • Für Eltern, bei denen beide Elternteile in objektiv systemkritischen Berufen tätig sind, beispielsweise im medizinischen oder pflegerischen Bereich oder bei der Polizei, wird eine Kinderbetreuung in der jeweiligen Schule oder der Kindertagesstätte eingerichtet. Spezielle Notfallkitas wird es nicht geben, sondern jede Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle, Heilpädagogische Tagesstätte und Schule hat eine entsprechende Notbetreuung sicher zu stellen.

Das dürfen die Kinder und Jugendlichen in diesen fünf Wochen machen
Die Schülerinnen und Schüler sollen in dieser Zeit soziale Kontakte meiden und möglichst zuhause bleiben. Sie dürfen sich gerne im eigenen Garten aufhalten, sollten jedoch nicht auf Spielplätze oder in den Musikunterricht gehen oder sich untereinander treffen (Stichwort „Corona-Party“). Sicherlich ist eine solche „Quarantäne“ eine große Herausforderung gerade auch für die Kinder. Das Landratsamt appelliert jedoch an die Eltern mit Besonnenheit und gesundem Menschenverstand zu handeln.

Das bedeutet die Situation für die Vereine im Landkreis
Insgesamt muss jeder für sich entscheiden, welche Kontakte in der nächsten Zeit dringend notwendig sind. Deshalb spricht das Landratsamt Lindau die Empfehlung aus, auch Vereinsaktivitäten auf ein Minimum zu reduzieren.

Das bedeutet die Situation für Veranstaltungen
Abgesagt sind Großveranstaltungen ab 1.000 Personen. Für alle anderen Veranstaltungen gibt es eine Empfehlung des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit für eine Risikobewertung. Allein aufgrund der Anzahl der Teilnehmer sind Veranstaltungen zwischen 500 und 1.000 Personen besonders kritisch und sollten nach der Empfehlung abgesagt werden. Über eine potentielle Absage von Veranstaltungen entscheidet der Veranstalter. Wenn der Veranstalter hierzu Beratung durch das Gesundheitsamt Lindau benötig, kann er die vollständig ausgefüllte Risikobewertung an coronavirus@landkreis-lindau.de senden.  Die Mitarbeiter des Gesundheitsamts nehmen anschließend Kontakt mit dem Veranstalter auf.

Besuche in Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Der Freistaat Bayern hat aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus das Besuchsrecht von Angehörigen in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäuser und Behinderteneinrichtungen weitgehend eingeschränkt. Ausnahmen sind zum Beispiel, wenn ein Kind in der Klinik behandelt wird oder Patienten im Sterben liegen.

Die Asklepios Klinik in Lindau bittet, Patientenbesuche auf ein notwendiges Mindestmaß zu reduzieren und sich dabei auf den engsten Angehörigenkreis zu beschränken. Die Besuchszeiten werden ab kommenden Montag, den 16.03.2020 auf den Zeitraum zwischen 14 – 16 Uhr sowie auf „1 Besucher pro Patient pro Tag“ beschränkt. Außerdem wird gebeten, Besuche nur durchzuführen, wenn man gesund ist. Besucher mit Erkältungssymptomen wie Husten, Schnupfen, Durchfall, Fieber etc. sollen dem Krankenhaus ausdrücklich fernbleiben. Auch Personen die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem der vom Robert Koch Institut definierten  Coronavirus (SARS-CoV-2/COVID-19)  Risikogebiete  aufgehalten haben, Kontakt zu entsprechenden Personen hatten, die sich im Risikogebiet aufgehalten haben, oder allgemein im Ausland im Urlaub gewesen sind, werden gebeten, auf einen Besuch zu verzichten.

Aus unserer Sicht sind diese Regelungen Richtschnur auch für andere Kliniken und Pflegeeinrichtungen.

ÖPNV - Fahrplaneinschränkungen im Omnibusverkehr
Im Landkreis Lindau verkehren die Busse ab Dienstag, 17. März 2020 nach Ferienfahrplan (Fahrten mit Hinweis „F“). Für Fahrgäste gilt ab sofort: Nur noch die hinteren Bustüren zum Ein- und Ausstieg benutzen. Die vorderen Bustüren werden bis auf Weiteres geschlossen gehalten, es ist kein Fahrscheinkauf beim Busfahrer möglich.

Allgemeine Hinweise zum Coronavirus
Bürgerinnen und Bürger, die den Verdacht haben mit Coronaviren infiziert zu sein und Krankheitssymptome haben, sollten sich mit ihrem Hausarzt telefonisch in Verbindung setzen. Patienten haben auch die Möglichkeit unter der bundesweiten Rufnummer 116 117 (bundesweit ohne Vorwahl aus allen Netzen erreichbar) den Ärztlichen Bereitschaftsdienst zu kontaktieren und dies auch außerhalb der normalen Praxiszeiten. Informationen zum Coronavirus gibt das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter der Nummer 09131 6808-5101.

Hygienemaßnahmen sind wichtig, dazu gehört regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife, insbesondere nach dem Niesen und Husten. Nicht offen in den Raum husten oder niesen, am besten in die Armbeuge oder ein Papiertaschentuch.

Am Montag, 9.3. hatte das Landratsamt Lindau die Grundschule in Lindau-Zech aufgrund eines begründeten Verdachtsfalls vorsorglich geschlossen. Die Testergebnisse der betroffenen Person liegen nun vor. Der Test war negativ.


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