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(Bildquelle: AllgäuHIT | Christoph Fiebig)
 
Bodensee - Lindau
Dienstag, 24. Januar 2023

Bundesverwaltungsgericht stärkt Naturschutzverbände

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat der Klage vom BUND Naturschutz in Bayern zur Therme Lindau stattgegeben. Bayerische Gerichte hatten die Klagebefugnis des BN gegen den Bebauungsplan der Therme vorzugehen, zuvor abgewiesen.

"Durch das Urteil können umweltzerstörende Bauvorhaben zukünftig effektiver bekämpft werden", heißt es in einer Pressemeldung des BN.

Der BUND Naturschutz in Bayern und andere Umweltverbände hätten zukünftig deutlich bessere Möglichkeiten, gegen umweltschädliche und naturzerstörende Bauvorhaben im Freistaat vorzugehen, heißt es in der Pressemeldung weiter. Das ist das Ergebnis des heutigen Grundsatzurteils vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Konkret ging es um den Bebauungsplan für die Therme Lindau. Der BN hatte beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München gegen den Bebauungsplan geklagt. Diese Klage wurde wegen angeblich mangelndem Rechtsschutzbedürfnis abgewiesen. Das oberste Verwaltungsgericht hat diese Urteile nun aufgehoben.

Der BN-Landesgeschäftsführer und Jurist Peter Rottner zeigt sich erleichtert. „Wir sind froh über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. In Zeiten des Klimawandels und des fortschreitenden Flächenverbrauchs wurden die Rechte der Umweltverbände gestärkt – eine kluge und richtige Entscheidung des Gerichts. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, der den Umweltverbänden in dieser Sache keinerlei Rechtsschutz gewähren wollte, wurde hier in die Schranken gewiesen. Wir hoffen, dass mit dem Urteil aus Leipzig die nicht seltene Praxis, mit Motorsäge und Bagger vorschnell Fakten zu schaffen, eingedämmt und die Gewährung von wirksamem Rechtsschutz für Umweltverbände durch das Gericht festgeschrieben wird. Wir fühlen uns hierdurch gestärkt und werden auch in Zukunft sehr genau bei Umweltzerstörungen hinschauen.“

Auch für die bereits fertiggestellte Therme Lindau ergebe sich eine neue Situation, erklärt Rottner: „Der Bebauungsplan muss nun überprüft werden. Verringerungen der negativen Umweltauswirkungen sind auch noch im Nachhinein möglich. So könnte die weit in den See hineinragende und durchgehende Beleuchtung deutlich verringert werden. Die derzeitige Beleuchtung stellt ein Problem für zahlreiche Zugvögel dar, schließlich ist der Bodensee eines der wichtigsten mitteleuropäischen Rast- und Überwinterungsgebiet. Außerdem müssen zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen diskutiert werden.“


Tags:
Therme Gericht Urteil Naturschutz


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