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(Bildquelle: Pixabay: ecoenergiafutura)
 
Allgäu
Dienstag, 28. Juli 2020

Was tun, wenn die PV-Anlage aus der EEG-Förderung fällt

Vor 20 Jahren trat das Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Wer seitdem Strom aus regenerativen Quellen erzeugt, erhält feste Einspeisevergütungen – allerdings maximal für die ersten 20 Jahre. So werden 2021 die ersten Solarstrom- oder Photovoltaik-Anlagen aus der Förderung fallen. Viele Betreiber fragen sich nun: Rentiert sich die Anlage noch? Wie lässt sie sich rentabel weiternutzen?

Patrick Augustin ist bei der IHK Schwaben der Experte für das Thema Erneuerbare Energien. Er sagt: „Viele der Anlagen haben eine Lebensdauer von 30 Jahren oder mehr. Es lohnt sich daher auf jeden Fall, sich über eine sinnvolle Weiternutzung Gedanken zu machen.“ Das EEG regelt seit April 2000, dass Strom aus erneuerbaren Quellen bevorzugt in die Netze eingespeist wird und garantiert den Stromerzeugern feste Einspeisevergütungen. Aktuell liegen diese bei unter zehn Cent pro Kilowattstunde (kWh) Strom. Was können die Betreiber dieser Anlagen nun tun, wenn die staatliche Förderung ausgelaufen ist? Augustin nennt zwei Möglichkeiten: die Eigennutzung des erzeugten Stroms oder dessen Direktvermarktung. „Wichtig ist, dass der Anlagenbetreiber jetzt auf jeden Fall aktiv wird, damit sie ihren Strom auch weiterhin ins Netz einspeisen können.“

 

Direktvermarktung: Wie der Wechsel des Stromanbieters

Bei der Direktvermarktung seien einige Faktoren zu beachten und abzuwägen, erklärt Augustin. Der Einstieg ist mit Investitionen, z. B. in neue Zähler oder eine Vermarktungsschnittstelle, verbunden und lohnt sich derzeit vor allem für größere Anlagen ab einer Leistung von 100 Kilowattstunden (kWp). „Viele Betreiber haben Berührungsängste, weil sie hinter der Direktvermarktung einen enormen Aufwand vermuten“, berichtet Augustin. „Aber der Umstieg ist vergleichbar mit dem Wechsel eines Stromanbieters.“

 

Auf was es bei der Eigennutzung ankommt

Wer den Strom selbst nutzen möchte, muss ebenfalls einige Dinge beachten, damit bei der Umsatzsteuerberechnung, der Abgrenzung der Strommengen für Dritte oder der Auslegung des Batteriespeichers alles richtig läuft. „Wir empfehlen Anlagenbetreibern, sich vorab auf jeden Fall beraten zu lassen, um die optimale und rentabelste Lösung für den Weiterbetrieb zu finden“, sagt Augustin.

Umfassende Informationen zu dem Thema sowie den Kontakt zu den zuständigen IHK-Ansprechpartnern finden Anlagenbetreiber unter schwaben.ihk.de/stromerzeugung.


Tags:
Photovoltaik Umweltschutz Förderung IHK Allgäu


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