Wars der Wolf? Vier tote Kälber im Oberallgäu bestätigt
Dem Landesamt für Umwelt (LfU) sind in den vergangenen Tagen vier Fälle von tot aufgefundenen Kälbern im Landkreis Oberallgäu gemeldet worden. Die Fälle werden derzeit detailliert untersucht, um zu klären, ob es sich möglicherweise um Risse durch einen Wolf handelt. Die bisher vorliegenden Indizien lassen noch keine endgültige Bewertung zu und deuten auch nicht zwingend auf einen Wolf hin. Insbesondere fehlen noch die Ergebnisse der genetischen Analytik, die in der Regel etwa 14 Tage in Anspruch nimmt. Das LfU bemüht sich, die Ergebnisse so schnell wie möglich zu erhalten.
Bisher ist bekannt: Ein Kalb in Burgberg starb durch massive, stumpfe Gewalteinwirkung. Ein (mittel)großer Beutegreifer (Wolf oder Hund) als Verursacher ist nicht auszuschließen.
Ein Kalb in Wertach weist keine Verletzungen an Hals, Nacken oder Rücken auf, jedoch an den beiden Hinterbeinen eine massive, eher stumpfe Gewalteinwirkung und Quetschungen von außen. Auch hier ist als Verursacher ein großer Beutegreifer (Wolf oder Hund) möglich.
Im Fall eines weiteren toten Kalbes, das bei Wertach gefunden wurde, liegt das Untersuchungsergebnis der Zweituntersuchung (siehe unten) noch nicht vor. Daher ist derzeit noch keine vorläufige Bewertung möglich.
Die Auffindesituation und Merkmale an den Körpern der beiden toten Kälber in Kranzegg könnten nach einer ersten Sichtung durch Experten auf eine Totgeburt und anschließenden Befraß, zum Beispiel durch einen Fuchs, hinweisen. Auch hier wurde jedoch eine genetische Untersuchung eingeleitet.
Aufgrund der Häufung der Fälle wird das LfU gemeinsam mit der Landwirtschaftsverwaltung und dem zuständigen Landratsamt einen Runden Tisch organisieren. Dort sollen die bisherigen Erkenntnisse dargestellt und die notwendigen Konsequenzen und möglichen Vorsorgemaßnahmen mit den Nutztierhaltern erörtert werden. Vorsorgemaßnahmen sind in jedem Fall sinnvoll – unabhängig davon, ob es sich um einen wildernden Hund oder tatsächlich um einen Wolf handelt.
Generell ist das Vorgehen in derartigen Verdachtsfällen wie folgt: Bei toten Nutztieren übernimmt ein vom LfU geschultes Mitglied des Netzwerks Große Beutegreifer eine erste Untersuchung vor Ort und legt dazu eine Dokumentation an. Dabei werden nicht nur die Verletzungen dokumentiert (Fotos), sondern auch die Gesamtsituation. Weiterhin werden Proben zur genetischen Untersuchung genommen. So kann mit modernster Technik (DNA-Analyse) geklärt werden, ob es sich tatsächlich um einen Wolf als Verursacher handelt. In einem zweiten Schritt erfolgt eine Untersuchung des Kadavers in der Tierkörperbeseitigungsanlage durch einen Amtsveterinär. Das LfU führt beide Dokumentationen zusammen und bewertet das Ereignis, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Genetik.
Die Genproben werden im Senckenberg-Institut für Wildtiergenetik untersucht. Dieses Labor wurde auf Beschluss der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz als Referenzlabor für alle Genanalysen in Deutschland zu Ereignissen mit Wölfen ausgewählt; die Vergabe übernahm das Bundesamt für Naturschutz in Abstimmung mit den Ländern. Wenn ein Wolfsriss vorliegt, erhält der Nutztierhalter eine umfängliche Entschädigung durch den Ausgleichsfonds Große Beutegreifer.
Derzeit wird der Bayerische Aktionsplan Wolf erarbeitet. Der Aktionsplan stellt klar, dass beim Umgang mit dem Wolf in Bayern zwei Dinge im Mittelpunkt stehen:
- Die Sicherheit der Menschen hat oberste Priorität.
- Die Staatsregierung bekennt sich zur Weidetierhaltung in Bayern. Die Weidetierhaltung muss auch bei Wolfsanwesenheit ohne unzumutbare Mehraufwendungen flächendeckend und dauerhaft erhalten bleiben.
Für die vorliegende Situation sind die Maßnahmen und Strukturen in den bereits seit Jahren existierenden Wolfsmanagementplänen 1 und 2 festgelegt. (pm)
Das Landesamt für Umwelt in Bayern klärt auf:
Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Wolf und Antworten (FAQ)
Weitere Informationen, insbesondere auch zu den Kriterien des standardisierten Monitorings und früheren Wolfsnachweisen in Bayern, hier.
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