Walzverbot auf Grünland in Teilen des Allgäus verschoben
Das Walzverbot von Wiesen ist für große Teile im Allgäu auf den 8. April verschoben werden. Das teilt nun die Regierung von Schwaben mit. Der 8. April als Stichtag gilt für das gesamte Ost und Oberallgäu, sowie für Lindau Kaufbeuren und Kempten. Für ausgewiesene Wiesenbrütergebiete gilt weiter der 15. März als Stichtag.
Für ausgewiesene Wiesenbrütergebiete gilt weiter der 15. März als Stichtag. Nach den Vorgaben des Bayerischen Naturschutzgesetzes ist das Walzen von Wiesen nach dem 15. März bis zur ersten Mahd nicht erlaubt.
Dies dient dem Schutz der Gelege von Wiesenbrütern wie Brachvogel und Kiebitz, welche bereits ab Mitte März mit dem Brutgeschäft starten.
Für folgende Landkreise und kreisfreie Städte im Regierungsbezirk Schwaben hat die Regierung von Schwaben den Stichtag auf den 8. April verschoben:
- Landkreis Oberallgäu
- Landkreis Ostallgäu
- Landkreis Lindau (Bodensee)
- Stadt Kaufbeuren
- Stadt Kempten (Allgäu)
Dies gilt nicht für ausgewiesene Wiesenbrütergebiete. Dort bleibt es beim Stichtag 15. März.


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