Waldbesitzer zur Verkehrssicherung verpflichtet
Die Elektrifizierungsarbeiten auf der Bahnstrecke zwischen München/Geltendorf und Lindau befinden sich im Endspurt. Im Sommer wird der Strom eingeschalten. Ab dann fließen 15.000 Volt durch die neu errichteten Oberleitungsanlagen. Angrenzende Bäume können ein Sicherheitsrisiko für diese Anlagen darstellen. Baumbestand, der sich in einem Abstand von bis zu elf Metern zu den Gleisanlagen befindet, muss deswegen künftig regelmäßig überprüft werden.
Für Waldbesitzer und Grundstückeigentümer mit Baumbestand, deren Grundstücke an Bahnanlagen grenzen, gelten besondere Regelungen zur Verkehrssicherung. Erkennen sie gefährliche Veränderungen am Baum, sind sie dazu verpflichtet, Maßnahmen einzuleiten wie Stutzen oder Fällen des Baumes. Wenn Äste oder Bäume in die Gleis – oder Oberleitungsanlagen fallen, stellen sie eine Gefahr für den Schienenverkehr dar.
Sollten angrenzende Waldbesitzer und Grundstückseigentümer mit Baum-bestand bei Auffälligkeiten nicht umgehend die Maßnahmen treffen, die zur Herstellung der Verkehrssicherheit beitragen, haften sie für mögliche Schäden an den Eisenbahnanlagen.
Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass nach dem Abschluss der Bauarbeiten auf der Strecke München-Memmingen-Lindau ab diesem Sommer Strom durch die Oberleitungen fließen wird. Bald darauf beginnen bereits die Testfahrten, während auf den letzten Streckenabschnitten noch die restlichen Arbeiten durchgeführt werden. Im Dezember nimmt der elektrische Zugverkehr zwischen München und Zürich schließlich den fahrplanmäßigen Betrieb auf.


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