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Sendung: Der AllgäuHIT-MIX
 
 
Die Vorlage gefälschter Impfausweise ist strafbar
(Bildquelle: AllgäuHIT | Christoph Fiebig)
 
Allgäu
Donnerstag, 2. Dezember 2021
Ein Bericht von Eva Veit

Strafmaß bei gefälschten Impfausweisen oder Testergebnissen

Rund 900 Ermittlungsverfahren wegen gefälschter Impfausweise laufen derzeit in Bayern, bundesweit sind es sogar mehr als 3.000. Auch im Allgäu meldet die Polizei mindestens zwei bis drei Mal pro Woche Fälle, in denen Menschen versucht haben, sich mit gefälschten Impfausweisen in Apotheken ein digitales Impfzertifikat zu beschaffen.

AllgäuHIT hat mit dem Direktor des Amtsgerichtes Sonthofen, Claus Ammann, darüber gesprochen, welches Strafmaß für die Vorlage gefälschter Impfausweise vorgesehen ist.

Tatsächlich, so berichtet Ammann, hat der Gesetzgeber zum 24. November ein neues Gesetz erlassen, was genau diese Vergehen unter Strafe stellt. Das „Gesetz zum Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ wurde hierfür breiter gefasst und sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. Es gab zwar schon zuvor ein diesbezügliches Gesetz, allerdings war dieses enger gehalten und galt lediglich, wenn jemand etwa einer Behörde oder einer Gesundheitseinrichtung ein unrichtiges, also gefälschtes, Gesundheitszeugnis vorgelegt hat.

Gerichte und auch die Rechtssprechung waren der Meinung, dass dieses Gesetz nicht für die Vorlage bei Bars, Gaststätten oder Stadien gilt, also für Einrichtungen, in denen derzeit 2G oder 3G gilt und man einen Impfnachweis oder einen Testnachweis vorlegen muss. Wegen dieser Strafbarkeitslücke hat der Gesetzgeber nun also dieses erweiterte Gesetz erlassen.

Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe

Wenn jemand also nun ein gefälschtes Testergebnis oder einen gefälschten Impfnachweis vorlegt muss er mit einer Geldstrafe oder Freiheitsentzug bzw. Bewährungsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. In der Regel ist es so, wenn jemand das erste Mal so etwas macht bekommt er eine Geldstrafe, bei Wiederholung wird dann die Geldstrafe erhöht oder er bekommt eine Freiheitsstrafe oder Bewährungsstrafe – das ist der Strafrahmen, in dem der Richter entscheiden kann.

Entsprechende Strafvorschriften gibt es auch für Ärzte, die gefälschte Gesundheitszeugnisse ausstellen. Hierzu zählen gefälschte Impfnachweise, gefälschte Testergebnisse, aber auch gefälschte Maskenatteste. Der Gesetzgeber sieht hier nun eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Vertrieb gefälschter Impfausweise

Personen, die vortäuschen, Ärzte zu sein und Nachweise oder ähnliches ausstellen, werden ebenfalls bestraft mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe. Hier geht es auch um den Verkauf gefälschter Impfausweise oder Testergebnisse. Es gibt inzwischen zahlreiche Seiten im Internet als auch im Darknet, in denen Personen gefälschte Impfausweise verkaufen. Wenn jemand derartige Gesundheitszeugnisse gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande vertreibt wird er nochmals schwerer bestraft, es gilt hier eine Strafverschärfung in besonders schweren Fällen, das Strafmaß sieht eine Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren vor.

Aktuell, so erzählt Claus Ammann, wurden am Amtsgericht Sonthofen noch keine derartigen Fälle verhandelt. Das Gesetz ist auch noch sehr neu, schließlich gilt es erst seit dem 24. November. Wie genau die Vorlage gefälschter Test- oder Impfnachweise also wirklich von den Gerichten bestraft wird, bleibt abzuwarten. Bis die Fälle vor Gericht landen wird es wohl auch noch eine Weile dauern, schließlich müssen die Anzeigen erst der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden, diese ermittelt, der Verteidiger kommt ins Spiel,...

Bußgelder bei Ordnungswidrigkeiten

Gänzlich anders sieht es übrigens bei Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz aus. Wenn jemand gegen die Maskenpflicht oder auch eine angeordnete Quarantäne verstößt gilt das als Ordnungswidrigkeit. Die Polizei gibt derartige Verstöße an die zuständige Ordnungsbehörde – meist das Landratsamt – weiter, welche dann einen Bußgeldbescheid versendet. Die Höhe des Bußgeldes ist in einem Bußgeldkatalog festgeschrieben, so sind beispielsweise beim Verstoß gegen die Maskenpflicht 250 Euro fällig, bei der Teilnahme an einer nicht genehmigten Versammlung bis zu 500 Euro. Falls der oder die Betroffene gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erhebt, landet die Sache dann jedoch doch noch vor Gericht.

 


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impfen gefälscht corona impfausweis testergebnis


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