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Sendung: Der AllgäuHIT-MIX
 
 
Stephan Stracke
(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Allgäu
Freitag, 10. April 2020

Stracke: Förderung von Nahversorgungskonzepte bewerben

Kommunen, die beispielhafte und innovative Projekte zur Verbesserung der Nahversorgung in den ländlichen Räumen unterhalten, sollten jetzt noch die Chance nutzen und sich für eine Förderung im Rahmen von „LandVersorgt“ bewerben. Dies empfiehlt der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU). Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wurde die Bewerbungsfrist nun von ursprünglich 31. März 2020 bis zum 2. Juni 2020 verlängert. „Kommunen sollten sich nicht davor scheuen, eine Kurzskizze ihrer Idee einzureichen. Ein Aufwand, der überschaubar bleibt, sich aber richtig lohnen kann“, rät Stracke in diesem Zusammenhang.

„Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) sucht zusammen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen des gemeinsamen Projektes „LandVersorgt“ innovative Nahversorgungskonzepte für ländliche Räume. Zunächst muss lediglich eine Ideenskizze eingereicht werden. Wer hier überzeugt, kann in der Umsetzung erheblich finanziell gefördert werden“, erklärt der Abgeordnete.

DStGB und BMEL erhoffen sich skalierbare Projekte, die sich auf andere Städte und Gemeinden in ländlichen Räumen mit vergleichbaren Herausforderungen übertragen lassen. Ziel sei es, so Stracke weiter, die Nahversorgung ländlicher Räume in Deutschland mit neuen Ansätzen zu verbessern.


Bis zum 2. Juni 2020 nimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung im Auftrag des BMEL geeignete Projektskizzen entgegen. „Die Aussichten auf eine Förderung hängen unter anderem vom Nutzen für die ländlichen Regionen und die dort lebenden Menschen, den Erfolgsaussichten des Vorhabens, dem Innovationsgrad, der Kreativität des Ansatzes sowie der Übertragbarkeit der Lösungen ab“, führt der Abgeordnete aus. Der Förderzeitraum für die Konzeptphase beträgt maximal 12 Monate.


Daten und Fakten

  *   Noch bis zum 2. Juni 2020 können interessierte Kommunen ihre Skizzen mit ihren Ideen einreichen.

  *   In einer zweiten Phase erhalten die Kommunen dann ggf. eine finanzielle Förderung zur ausführlichen Konzepterarbeitung.

  *   Die besten Konzepte der zweiten Phase werden in einer dritten Phase als Pilotprojekte umgesetzt und ebenfalls finanziell gefördert.

  *   Die Pilotprojekte dienen am Ende als Best-Practice-Beispiele für Kommunen mit ähnlichen Herausforderungen in ländlichen Räumen.


Tags:
nahversurgung förderung konnzept kommune


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